Streit um jungen Afghanen
Abschiebungszoff bringt Basel keine Strafe, aber Kosten

Die Basler Regierung weigerte sich trotz Intervention des Bundesrats, einen Afghanen auszuschaffen. Das hat keine strafrechtlichen Konsequenzen.
Publiziert: 07.08.2019 um 14:26 Uhr
|
Aktualisiert: 07.08.2019 um 16:05 Uhr
1/7
Der Basler Regierung drohte ein Strafverfahren.
Foto: Keystone

Mit seinem Entscheid, einen jungen Afghanen nicht auszuschaffen, setzte sich der Kanton Basel-Stadt über geltendes Bundesrecht hinweg und kassierte von Bundesrätin Karin Keller-Sutter deshalb einen Rüffel. Strafrechtliche Folgen hat das Ganze für die Basler Regierung allerdings nicht. Die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt teilt mit, dass man kein Strafverfahren gegen den Regierungsrat eröffne.

Kein Amtsmissbrauch

Die Behörden hatten von Amtes wegen geprüft, ob die Regierung mit dem Entscheid gegen das Ausländer- und Integrationsgesetz verstossen und sich wegen Amtsdelikten strafbar gemacht hat.

Bei den Abklärungen kam man zum Schluss, dass sich der Afghane nicht illegal in der Schweiz aufhielt beziehungsweise weiterhin aufhält. Darum kann sich die Regierung nicht der Gehilfenschaft zur Förderung des rechtswidrigen Aufenthalts strafbar gemacht haben. Und auch die Voraussetzungen für ein Verfahren wegen Amtsmissbrauchs oder Begünstigungen sind nicht gegeben. 

Mit Petition gegen Ausschaffung gewehrt

Der junge Afghane hatte im Juli 2018 in der Schweiz ein Asylgesuch gestellt, obwohl er 2015 bereits eines in Österreich gestellt hatte. Weil laut Dublin-Abkommen damit Österreich für das Asylverfahren zuständig ist, lehnte das Staatssekretariat für Migration (SEM) das Gesuch ab. Das Bundesverwaltungsgericht stützte diesen Entscheid.

In Basel wollte man den Entscheid aber nicht akzeptieren. Das Basler Parlament überwies eine Petition an die Regierung, die sie aufforderte, trotz Gerichtsentscheid die Ausschaffung nicht zu vollziehen. Die Regierung hielt sich daran – trotz Bedenken.

Ist er minderjährig – oder nicht?

Grund für den Streit ist, dass nicht eindeutig gesagt werden kann, wie alt der Afghane wirklich ist. Weil er keine Papiere vorweisen konnte, liess der Bund per Handknochenanalyse sein Alter bestimmen. Diese befand ihn für 19-jährig, also erwachsen – als Minderjähriger aber genösse er grösseren Schutz und würde nicht abgeschoben.

Die Basler Regierung begründete ihren Entscheid, den Afghanen in der Schweiz zu behalten, mit einer unterschiedlichen Praxis der Schweiz und Österreichs bei der Rückführung nach Afghanistan. Beim Betroffenen könne es sich eben doch um einen Minderjährigen handeln, dessen Abschiebung unzumutbar sei. Deshalb sei ein Antrag auf «humanitären Selbsteintritt» angebracht.

Justizministerin Keller-Sutter war anderer Meinung. Weil sich Basel trotzdem weigert, den Mann auszuschaffen, straft sie den Kanton ab: Er muss die Kosten für das Asylverfahren vollständig selbst berappen. (lha/SDA)

Fehler gefunden? Jetzt melden
Was sagst du dazu?