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Die AKW-Betreiber (hier im Bild das AKW Leibstadt) müssen die Verteilung von Jodtabletten bezahlen.
Foto: KEYSTONE/ENNIO LEANZA
Damit werde das im Gesetz verankerte Verursacherprinzip präzisiert, wie der Bundesrat am Mittwoch mitteilte. Weiter sollen künftig auch die Kosten für Sanierungsmassnahmen bei radioaktiv kontaminierten Standorten durch die AKW-Betreiber getragen werden. Die Vernehmlassung dauert bis am 19. Juni.
Der Bundesrat hat in einer Verordnung zudem festgelegt, dass im Umkreis von 50 Kilometern um das Atomkraftwerk Mühleberg im Kanton Bern keine Jodtabletten mehr im Voraus verteilt werden. Nach der Abschaltung des Kraftwerks 2019 sei dies nicht mehr nötig. Das angepasste Strahlenschutzgesetz geht jetzt in die Vernehmlassung. (SDA)