Strahlenschutz für Anwohner
AKW-Betreiber sollen Jodtabletten-Verteilung zahlen

Der Bundesrat will, dass die Betreiberinnen der Atomkraftwerke künftig für die Verteilung der Jodtabletten zum Schutz der Bevölkerung im Umkreis von 50 Kilometer um ein Werk aufkommen.
Publiziert: 10.03.2023 um 11:28 Uhr
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Aktualisiert: 10.03.2023 um 13:53 Uhr
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Die AKW-Betreiber (hier im Bild das AKW Leibstadt) müssen die Verteilung von Jodtabletten bezahlen.
Foto: KEYSTONE/ENNIO LEANZA

Damit werde das im Gesetz verankerte Verursacherprinzip präzisiert, wie der Bundesrat am Mittwoch mitteilte. Weiter sollen künftig auch die Kosten für Sanierungsmassnahmen bei radioaktiv kontaminierten Standorten durch die AKW-Betreiber getragen werden. Die Vernehmlassung dauert bis am 19. Juni.

Der Bundesrat hat in einer Verordnung zudem festgelegt, dass im Umkreis von 50 Kilometern um das Atomkraftwerk Mühleberg im Kanton Bern keine Jodtabletten mehr im Voraus verteilt werden. Nach der Abschaltung des Kraftwerks 2019 sei dies nicht mehr nötig. Das angepasste Strahlenschutzgesetz geht jetzt in die Vernehmlassung. (SDA)

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