Die Untersuchungen des VBS rund um den freigestellten Oberfeldarzt der Schweizer Armee sind abgeschlossen. Die gegen Divisionär Andreas Stettbacher erhobenen Vorwürfe sind weder arbeits- noch disziplinarrechtlich relevant, wie es in einer Mitteilung heisst. Das VBS zieht bei der Bundesanwaltschaft die eingereichte Strafanzeige zurück. Divisionär Andreas Stettbacher nimmt am 1. Oktober seine Arbeit wieder auf.
Bundesrat Parmelin hat im Januar 2017 Rechtsanwalt Dr. Cornel Borbély mit einer Administrativuntersuchung beauftragt. Sie hat die von Divisionär Stettbacher bezogenen Leistungen in den Funktionen als Oberfeldarzt der Schweizer Armee und als Beauftragter des Bundesrates für den koordinierten Sanitätsdienst untersucht. Ebenso wurden die Umstände seiner vorläufigen Freistellung abgeklärt.
Opfer einer Intrige?
Anfang Dezember 2016 hatte Bundesrat Guy Parmelin (SVP) den Oberfeldarzt und Divisionär freigestellt und gegen ihn bei der Bundesanwaltschaft eine Strafanzeige eingereicht. Dies auf Anraten des Führungsstabes der Armee. Der Verdacht: Strafbares Verhalten gegen das Vermögen sowie Verstösse gegen Amts- und Berufspflichten.
Bereits kurz nach der Freistellung Stettbachers kamen im VBS Gerüchte auf, bei der Entmachtung Stettbachers habe es sich um eine Intrige gehandelt. Die Rede war von Unverhältnismässigkeit, Neid und Missgunst. Demnach habe sich der 2015 ernannte Chef von Stettbacher, Divisionär Thomas Kaiser, beim Bundesrat einschmeicheln wollen. (noo)