Bundesrat für Annahme der Anti-Rassismus-Strafnorm
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Ja zur erweiterten Norm:Bundesrat für Annahme der Anti-Rassismus-Strafnorm

Stimmvolk entscheidet über Homohass-Verbot
Jetzt erklärt Karin Keller-Sutter, warum Schwulenhetze strafbar wird

Am 9. Februar 2020 kommt die Abstimmung über die Ausweitung der Anti-Rassismus-Strafnorm. Heute erklärt FDP-Bundesrätin Karin Keller-Sutter, warum Schwulenhetze künftig strafbar sein soll.
Publiziert: 17.12.2019 um 13:59 Uhr
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Aktualisiert: 27.01.2020 um 11:35 Uhr
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Das Referendumskomitee hat über 70'000 Unterschriften bei der Bundeskanzlei eingereicht – rund 67'000 sind gültig.
Foto: Keystone
Ruedi Studer

Am 9. Februar 2020 entscheidet das Stimmvolk über eine Ausweitung der Anti-Rassismus-Strafnorm. Diese verspricht einen besseren Schutz für Homo-, Hetero- oder Bisexuelle – denn künftig soll niemand aufgrund seiner sexuellen Orientierung diskriminiert werden dürfen.

Verboten werden damit etwa öffentliche Äusserungen oder Handlungen, welche die Menschenwürde einer Person oder Personengruppe verletzen und somit ein Klima des Hasses schüren und das friedliche Zusammenleben der Gesellschaft gefährden. Strafbar macht sich auch, wer einer Person wegen ihrer sexuellen Orientierung eine öffentlich angebotene Leistung verweigert.

Referendum von rechts

Bundesrat und Parlament haben sich klar hinter die Gesetzesänderung gestellt. An vorderster Front kämpft FDP-Justizministerin Karin Keller-Sutter (55) für ein Ja. Am Dienstag erklärt sie an einer Medienkonferenz ihre Gründe.

Eine von EDU und Junger SVP angeführte Allianz hat das Referendum gegen die Gesetzesrevision ergriffen und mit rund 67'000 gültigen Unterschriften eingereicht.

Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Abstimmungsvorlage finden Sie hier.

Jetzt live:Stimmvolk entscheidet über Homohass-Verbot


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