Ständeratskommission zu Post, SBB und Swisscom
Keine Obergrenze für Chef-Saläre

Der Bundesrat soll dafür sorgen, dass die Chefs von bundesnahen Betrieben keine überrissenen Löhne erhalten. Das fordert die Staatspolitische Kommission des Ständerates (SPK). Eine gesetzliche Obergrenze lehnt sie ab.
Publiziert: 16.05.2017 um 12:38 Uhr
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Aktualisiert: 14.09.2018 um 20:55 Uhr
Eröffnung der Muba Basel 2017, Bundesrat Johann Schneider Ammann mit Nationalrätin Susanne Leutenegger Oberholzer: Die Ständeratskommission will im Gegensatz zur SP-Nationalrätin keine gesetzliche Obergrenze bei den Löhnen der Chefs von SBB, Post und Co.
Foto: Christian Merz

In der Bevölkerung stelle sie einen verbreiteten Unmut über zu hohe Gehälter für Kaderangestellte in bundesnahen Betrieben fest, schreibt die SPK in einer Mitteilung vom Dienstag. Deshalb habe sie mit 10 zu 3 Stimmen beschlossen, eine Kommissionsinitiative auszuarbeiten.

Der Bundesrat soll den gesetzlichen Auftrag erhalten, im Rahmen der Eignerstrategie für die jeweiligen Unternehmen eine Bandbreite angemessener Vergütungen zu bestimmen und durchzusetzen.

Nein zu gesetzlichem Maximum

Abgelehnt hat die SPK eine parlamentarische Initiative von SP-Nationalrätin Susanne Leutenegger Oberholzer (BL), welche die Nationalratskommission angenommen hatte. Die Initiantin fordert, dass die Chefs von bundesnahen Betrieben angemessene Löhne erhalten und nicht mehr verdienen als Bundesratsmitglieder. Das soll im Gesetz verankert werden.

Das Bundesratsgehalt beträgt rund 475'000 Franken. Leutenegger Oberholzer möchte allerdings sämtliche Leistungen einrechnen, inklusive der Lohnfortzahlung nach Ausscheiden aus dem Amt. Die Obergrenze läge somit deutlich höher.

Bundesrat hat bereits eingegriffen

Auch der Bundesrat stört sich an der Lohn- und Bonuspolitik in den bundesnahen Betrieben. Vergangenen November beschloss er deshalb Massnahmen. Zum einen beschränkte er die Boni und die Nebenleistungen für die Chefs von Post, SBB, Skyguide, RUAG, SIFEM und Identitas. Künftig dürfen die variablen Lohnanteile höchstens 50 Prozent des fixen Lohns betragen.

Zum anderen sollen die Generalversammlungen der Unternehmen künftig im Voraus eine Obergrenze für die Löhne des Verwaltungsrats, des Verwaltungsratspräsidiums und der Geschäftsleitung festlegen können. Die Statuten sollen spätestens an den Generalversammlungen 2018 geändert werden.

Als Alleinaktionär oder Eigner habe der Bund eine beherrschende Stellung in den Unternehmen, hielt der Bundesrat bei seinem Entscheid fest. Das erlaube ihm, auch ohne formalisierte Kompetenzen Massnahmen durchzusetzen.

RUAG und Schweiz Tourismus

Auslöser für den Entscheid war eine öffentliche Diskussion über die Höhe der Kaderlöhne. In der Kritik stand insbesondere RUAG-Chef Urs Breitmeier. Er hatte 2015 einen Fixlohn von 460'000 Franken, variable Leistungskomponenten und Boni im Umfang von rund 499'800 Franken und Nebenleistungen von 50'400 Franken erhalten.

Zu reden gab auch der Lohn von Jürg Schmid, des Direktors von Schweiz Tourismus. Dieser erhielt einen Fixlohn von 327'900 Franken und Boni von 64'900 Franken sowie Nebenleistungen von 32'200 Franken. Künftig erhält der Direktor nun einen Fixlohn von maximal 313'000 Franken, wie der Bundesrat inzwischen in einer Verordnung festgelegt hat. Der leistungsabhängige Bonus darf zweieinhalb Monatslöhne nicht überschreiten.

Post-Chefin Susanne Ruoff verdiente im Jahr 2015 610'000 Franken. Hinzu kamen Boni von 327'000 Franken und Nebenleistungen von 47'400 Franken. Der Fixlohn von SBB-Chef Andreas Meyer betrug 593'300 Franken, die Boni summierten sich auf rund 336'300 Franken. (SDA, hlm)

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