Ständeratskommission ist dafür
Bis zu 100 Franken – Billag-Mehrwertsteuer soll zurückgezahlt werden

2015 entschied das Bundesgericht, dass der Bund jahrelang zu Unrecht Mehrwertsteuer auf die Billag-Gebühren eingezogen hat. Eine Motion, die eine Rückzahlung der zu viel einkassierten Gelder fordert, hat nun die erste Hürde genommen.
Publiziert: 04.09.2018 um 12:08 Uhr
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Aktualisiert: 14.09.2018 um 22:03 Uhr
Die Billag hat seit 2011 Mehrwertsteuer auf die Empfangsgebühren erhoben. Zu unrecht, wie später das Bundesgericht entschied.
Foto: Keystone

Der Bund hat während Jahren bei den Billag-Gebühren Mehrwertsteuer eingezogen – ohne gesetzliche Grundlagen. Offen ist derzeit, ob das Geld zurückgezahlt werden muss. Die Fernmeldekommission des Ständerats (KVF) will den Bundesrat nun dazu verpflichten.

Sie hat einstimmig eine Motion aus dem Nationalrat angenommen, die eine gesetzliche Grundlage für die Rückzahlung der zu Unrecht erhobenen Mehrwertsteuer verlangt. Die Motion sei offen formuliert und könne vom Bundesrat im Einklang mit einem künftigen Entscheid des Bundesgerichts umgesetzt werden, schreibt die Kommission in einer Mitteilung. Der Bundesrat hatte die Motion zur Ablehnung empfohlen.

Das Bundesgericht befasst sich derzeit mit der Frage, ob die Mehrwertsteuer zurückgezahlt werden muss. Das Urteil gilt jedoch nicht generell, sondern nur für jene Haushalte, die die Rückzahlung vor Gericht eingeklagt haben. Insgesamt geht es laut Bundesrat um 153 Millionen Franken, die seit 2011 ohne Rechtsgrundlage erhoben worden sind. Pro Person würde da bis zu 100 Franken ausmachen.

Abgelehnt hat die KVF eine weitere Motion der Schwesterkommission, die eine Rückwirkungsfrist von fünf Jahren verlangt. Auch eine Genfer Standesinitiative für eine automatische Rückerstattung fand keine Mehrheit. (SDA)

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