Ständeratskommission gibt grünes Licht
Comeback für Doppelnamen

Eheleute sollen künftig wieder einen Doppelnamen tragen können. Die zuständige Ständeratskommission will das Namensrecht von 2013 überarbeiten.
Publiziert: 27.08.2024 um 12:11 Uhr
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Aktualisiert: 27.08.2024 um 13:26 Uhr
Doppelnamen sollen künftig wieder möglich werden.
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SDASchweizerische Depeschenagentur

Eheleute und eingetragene Partner sollen künftig wieder einen Doppelnamen führen können, also beispielsweise Petra Muster Weber statt Petra Muster oder Petra Weber. Das will nach dem Nationalrat auch die zuständige Ständeratskommission.

Wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten, ist die Rechtskommission des Ständerats mit 11 zu 1 Stimmen bei einer Enthaltung auf eine im Juni vom Nationalrat gutgeheissene Reform des Schweizer Namensrechts eingetreten. Die Kommission ist gemäss Communiqué der Meinung, die mit der Revision des Namensrechts von 2013 beschlossene Aufhebung der Doppelnamen sei «aus heutiger Sicht als Rückschritt zu bewerten».

Doppelnamen auch für Kinder?

Eine Anhörung des Schweizerischen Verbands für Zivilstandswesen habe der Kommission gezeigt, dass in der Praxis «der grosse Wunsch nach einem möglichst offenen und liberalen Namensrecht besteht, welches möglichst vielen der in der Bevölkerung bestehenden Bedürfnissen nachkommen kann». Die Vorlage des Nationalrats biete dafür die Grundlage.

Noch muss die Kommission an einer ihrer nächsten Sitzungen die Detailberatung der Vorlage führen. Sie hat mit Blick darauf der Bundesverwaltung verschiedene Prüfaufträge erteilt. Wann sich der Ständerat mit der Vorlage befasst, ist noch nicht bestimmt.

Umstritten ist in dieser Vorlage noch, ob Kinder Doppelnamen tragen können sollen. Der Nationalrat sprach sich im Juni gegen diese Möglichkeit aus.

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