Sie hat ihre Stellungnahme zum institutionellen Rahmenabkommen (Insta) in eine Kommissionsmotion gegossen. Damit will die WAK der Stellungnahme mehr Verbindlichkeit verleihen, wie Kommissionspräsident Pirmin Bischof (CVP/SO) am Dienstag vor den Medien in Bern sagte.
Über die Motion wird der Ständerat voraussichtlich in der Sommersession beraten. Nehmen beide Räte den Vorstoss an, handelt es sich um einen Auftrag an den Bundesrat. Die Kommission stimmte der Motion mit 10 zu 1 Stimmen zu. Ständerat Ruedi Noser (FDP/ZH) beantragt dem Rat, sie abzulehnen.
Kommission sei enttäuscht vom Bundesrat
Die Kommission sei enttäuscht gewesen, dass der Bundesrat keine Führungsverantwortung übernommen habe, sagte Bischof. Mit der Motion wolle sie ihm nun die Möglichkeit geben, bei der EU mit mehr nach Nachdruck vorstellig zu werden.
Sind keine Nachverhandlungen und somit keine Änderungen am Abkommenstext möglich, soll der Bundesrat eine gemeinsame Erklärung zur Interpretation und Präzisierung der umstrittenen Punkte anstreben. Auch ein Notenaustausch sei möglich, sagte Bischof. Das Abkommen könnte mit zusätzlichen Anhängen ergänzt werden. Nicht genügen würde der Kommission dagegen eine einseitige Erklärung des Bundesrates, da eine solche keine Rechtskraft hätte.
Verbesserungen beziehungsweise Präzisierungen verlangt die WAK zu jenen Punkten, die in den vergangenen Wochen immer wieder bemängelt wurden. An erster Stelle nennt sie den Lohnschutz. Dieser müsse auf dem heutigen Stand sichergestellt und nach Bedarf weiterentwickelt werden können, fordert die WAK. Die Sozialpartner seien in die Nachbesserungen einzubeziehen.
Keine dynamische Rechtsübernahme gefordert
Weiter soll die Unionsbürgerrichtlinie explizit ausgeschlossen werden. Bei den staatlichen Beihilfen soll sichergestellt werden, dass die heutigen in der Schweiz bekannten Beihilfen möglich bleiben und dass auch für die Zukunft Spielraum erhalten bleibt.
Bei der Streitbeilegung soll klar abgegrenzt werden, welche Tatbestände des geltenden und künftigen EU-Rechts zu einer Konsultation des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) durch das Schiedsgericht führen. Schweizer Gerichtsurteile dürften nicht indirekt durch den EuGH aufgehoben werden können, fordert die WAK.
Schliesslich soll sichergestellt werden, dass die Schweizer Stimmberechtigten trotz dynamischer Rechtsübernahme weiterhin das letzte Wort haben. Entweder soll das im Abkommen oder durch eine nationale Anschlussgesetzgebung gewährleistet werden.
Eine weitere Forderung der Motion betrifft die Volksinitiative der SVP «Für eine massvolle Zuwanderung» (Begrenzungsinitiative), welche die Kündigung der Personenfreizügigkeit fordert. Der Bundesrat soll deren Behandlung zeitlich vorziehen.
Damit will die WAK verhindern, dass das Stimmvolk erst über die Begrenzungsinitiative entscheiden kann, nachdem es schon über das Rahmenabkommen entschieden hat. Würde die Begrenzungsinitiative angenommen, wäre ein grosser Teil des Rahmenabkommens hinfällig, erklärte Bischof.
Der Bundesrat will die Botschaft zur Initiative laut Bischof spätestens im August vorlegen. Anschliessend müssen noch National- und Ständerat diese behandeln, bevor darüber abgestimmt werden kann. (SDA(vfc)