Ständerat will 2. Säule umbauen
So viel Rente soll es weniger geben!

Innerhalb von vier Jahren sollen unsere Pensionskassen-Renten um mehr als 10 Prozent sinken. So will die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) des Ständerats die zweite Säule sichern. Im Gegenzug soll es etwas mehr AHV-Geld geben.
Publiziert: 17.08.2015 um 16:15 Uhr
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Aktualisiert: 08.10.2018 um 12:15 Uhr
Gesund und fit auch im hohen Alter? Dank dem Wunder-Wirkstoff Metformin soll das möglich werden. (Archiv)
Foto: Keystone / Gaetan Bally

Bei der beruflichen Vorsorge will die Kommission ganz neue Wege gehen. So soll der Umwandlungssatz von heute 6,8 auf 6 Prozent gesenkt werden und zwar innerhalb von vier Jahren. Das beschloss die Kommission mit 8 zu 2 Stimmen.

Im Klartext bedeutet das: Wer 300'000 Franken Altersguthaben hat, der bekommt noch eine Jahresrente von 18'000 Franken. Heute sind es 20'400 Franken. Bei einem Altersguthaben von 500'000 beträgt die Differenz 4000 Franken.

Mit dieser Kürzung trägt die Kommission dem Umstand Rechnung, dass wir immer älter werden, folglich auch immer länger Rente beziehen.

Mehr AHV

Die Ständeratskommission spricht sich auch für die Erhöhung des Frauenrentenalters auf 65 Jahren aus. Um die Senkung des Umwandlungssatzes etwas aufzufangen, will sie die AHV-Neurenten um 70 Franken erhöhen und den Plafond für Ehepaare von 150 auf 155 Prozent erhöhen, was bis zu 226 Franken pro Monat mehr bedeutet. Diese Ausgleichsmassnahmen sollen gemäss SGK mit 0,3 Lohnprozenten finanziert werden, die je hälftig von Arbeitgebern und Arbeitnehmenden getragen werden.

Dafür soll der Mehrwertsteuerbeitrag für die Demografie nur 1 Prozent statt wie vom Bundesrat vorgeschlagen 1,5 Prozent betragen. Dieser soll gestaffelt eingeführt werden. Dafür soll das Geld vollumfänglich dem AHV-Fonds gutgeschrieben werden. Der Bundesrat hatte im Sinn, im Gegenzug den Bundesanteil von 19,55 auf 18 Prozent zu senken.

Frauenrenten-Alter bei 65 Jahren

Das Rentenalter der Frauen soll gemäss SGK nicht innerhalb von sechs, sondern innerhalb von vier Jahren auf 65 Jahre erhöht werden. Mit einer Flexibilisierung soll die Rente zwischen dem 62. und dem 70. Altersjahr bezogen werden können.

Weiter beschloss die SGK, auf Einsparungen von 340 Millionen Franken bei der Hinterlassenen- und Witwenrente zu verzichten.

Mit diesen und einigen weiteren Verzichten - etwa die finanzielle Abfederung des Vorbezugs der AHV-Rente für Personen mit tiefen und mittleren Einkommen, ist die SGK überzeugt, dass «die Sozialwerke bis ins Jahr 2030 finanziell gesichert sind und das bisherige Rentenniveau gehalten werden kann». (SDA)

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