Ständerat versagt Nationalrat die Zustimmung
Ergänzungsleistungen bleiben Zankapfel

Die Räte haben bei der Reform der Ergänzungsleistungen (EL) nach wie vor grosse Differenzen. Eines aber ist schon klar: Arbeitslose ab 58 Jahren können ihr Pensionskassenguthaben in der PK des letzten Arbeitgebers belassen und verlieren ihre Rente nicht.
Publiziert: 30.05.2018 um 13:05 Uhr
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Aktualisiert: 14.09.2018 um 22:45 Uhr
Ständerat hat Herz für Rentner: Die kleine Kammer will, dass die Ergänzungleistungen auch wieder für die Miete reichen.
Foto: Keystone

Der Bund muss immer mehr Geld für Ergänzungsleistungen (EL) ausgeben. Nun soll eine Reform dafür sorgen, das Kostenwachstum zu bremsen. Doch National- und Ständerat können sich nicht einigen, wo und wieviel gespart werden soll. Dem Ständerat geht das Spareifer des Nationalrats zu weit.

Ständerat will Mieterhöhungen berücksichtigen

Beispielsweise bei den Höchstbeträgen für Mieten: Ein grosser Teil der EL-Bezügerinnen und -Bezüger kann mit den heutigen Ansätzen ihre Wohnung nicht zahlen. Trotzdem hat der Nationalrat nur eine geringfügige Erhöhung der maximal anrechenbaren Mieten beschlossen. Je nach Situation auf dem Wohnungsmarkt sollten die Kantone die Höchstbeträge sogar um bis zu 10 Prozent kürzen dürfen.

Der Ständerat hielt heute an einer substanziellen Erhöhung fest. Die Mietzinse seien in den letzten Jahren massiv gestiegen, sagte Kommissionssprecher Konrad Graber (59). Der Ständerat will den Kantonen aber die Möglichkeit geben, in Gemeinden mit tiefen Mieten eine Senkung um 10 Prozent zu beantragen. Bedingung ist, dass nach der Senkung die Mieten von 90 Prozent der EL-Bezüger gedeckt sind.

Keine Einbussen, wenn das Alterskapital verbraucht ist

Ein weiteres Kernstück der Vorlage ist der Kapitalbezug: Der Bundesrat hatte festgestellt, dass viele EL-Bezüger ihr Altersguthaben früher ganz oder teilweise als Kapital bezogen hatten. Nicht zuletzt aus diesem Grund sei die EL-Reform überhaupt aufgegleist worden, rief Sozialminister Alain Berset (46) in Erinnerung.

Die Räte haben sich nun jedoch darauf geeinigt, beim geltenden Recht zu bleiben. In der ersten Beratungsrunde hatte der Ständerat noch beschlossen, den Kapitalbezug zu verbieten. Kommissionssprecher Graber zog die Untersuchungsergebnisse des Bundesrats in Zweifel. Zudem sei es Sache der Versicherten, was sie mit ihrem Geld machen wollten. Berset bedauerte, dass nicht einmal ein Kompromiss erwogen wurde.

Abgelehnt hat der Ständerat nämlich auch ein vom Nationalrat beschlossenes Korrektiv: Er hatte vorgeschlagen, die EL um 10 Prozent kürzen zu können, wenn das bezogene Kapital ganz oder teilweise aufgebraucht ist.

Bei Erbe muss zurückgezahlt werden

Einverstanden ist der Ständerat hingegen damit, dass keine EL erhält, wer sein Vermögen ohne wichtigen Grund verprasst. Die Rückzahlung von Ergänzungsleistungen aus Erbschaften über 50'000 Franken fand ebenfalls eine Mehrheit. Damit können schätzungsweise 230 Millionen Franken eingespart werden.

Durchgefallen ist in der kleinen Kammer hingegen die Vermögensschwelle. Wer mehr als 100'000 Franken besitzt, soll nach dem Willen des Nationalrats keine EL bekommen. Auch die tieferen Freibeträge für die Rentenberechnung fanden keine Mehrheit.

Nichts wissen wollte der Ständerat vom Beschluss des Nationalrats, dass nur noch EL erhält, wer zuvor mindestens zehn Jahre lang AHV-Beiträge geleistet hat. Viele Betroffene würden in der Sozialhilfe landen, sagte Graber. Das würde die Kantone zusätzlich belasten. Die Vorlage geht nun zurück an den Nationalrat. (sda)

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