Trotzdem gab das Gesetz Anlass zu Diskussionen. So kritisierte beispielsweise Claude Janiak (SP/BL), dass das Gesetz über den Symbolcharakter hinaus über keine Bedeutung habe. «Wir verfügen bereits über wirksame Instrumente und Gesetze.» Auch andere Ratsmitglieder äusserten Zweifel am Nutzen eines gesetzlichen Verbots.
Der parteilose Schaffhauser Ständerat Thomas Minder monierte zudem, dass der Bundesrat die Gefahrenlage der terroristischen Organisationen lange Zeit falsch eingeschätzt habe. «Erst als öffentlich Enthauptungsvideos gezeigt wurden, handelte unsere Regierung.»
Verteidigungsminister Ueli Maurer gab im Ständerat zu, dass der Bundesrat Anfang Jahr ein gesetzliches Verbot terroristischer Gruppen nicht als notwendig erachtet habe. «Es ist möglich, dass wir die Situation unterschätzt haben.» Nun habe sich die Lage aber verändert. Obwohl die Gefahr für die Schweiz kleiner sei als für andere westliche Länder, könnten terroristische Aktivitäten nicht ausgeschlossen werden.
Dieses Verbot sei nicht die Lösung aller Probleme, sagte Maurer. «Wir schliessen aber Lücken, die andere Gesetze offenbaren.» Am Ende wurde das dringliche Gesetz mit 42 Stimmen ohne Gegenstimme gutgeheissen.
Stimmt auch der Nationalrat in der laufenden Wintersession zu, tritt des Gesetz Anfang 2015 in Kraft, also vor Ablauf der Referendumsfrist. Würde das Referendum ergriffen, könnten die Stimmberechtigten erst im Nachhinein darüber befinden. Das Gesetz ist bis Ende 2018 befristet.
Das Gesetz entspricht inhaltlich weitgehend den bereits geltenden Verboten. Die Organisation Al-Kaida ist seit Jahren verboten, derzeit gestützt auf eine Parlamentsverordnung. Diese läuft Ende Jahr aus; eine Verlängerung ist nicht zulässig. Eine notrechtliche Bundesratsverordnung verbietet seit Oktober auch die Gruppierung Islamischer Staat; diese Verordnung ist bis April nächsten Jahres befristet.
Anfang November hatte der Bundesrat darum entschieden, eine neue Grundlage für diese Verbote zu schaffen. Das dringliche Bundesgesetz verbietet eine Beteiligung an den verbotenen Organisationen, personelle oder materielle Unterstützung sowie Propaganda oder Rekrutierung von Personen. Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren drohen.
Bestraft werden soll auch die Begehung im Ausland, falls ein Täter in der Schweiz verhaftet und nicht ausgeliefert wird. Mit dieser Bestimmung könnten unter anderem in die Schweiz zurückkehrende Dschihadisten ins Recht gefasst werden. Die Strafbestimmungen sollen zudem der Bundesgerichtsbarkeit unterstellt werden, um eine einheitliche Ermittlung und Beurteilung der Fälle zu ermöglichen.
Derzeit wird über die Schaffung einer allgemeinen Rechtsgrundlage für das Verbot terroristischer Organisationen diskutiert. Die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates (SIK) schlägt vor, eine solche Grundlage ins neue Nachrichtendienstgesetz einzubauen, das ebenfalls in der laufenden Wintersession ins Parlament kommt.
Der Artikel würde dem Bundesrat ermöglichen, in eigener Kompetenz und ohne Notrecht Organisationen oder Gruppierungen zu verbieten, die terroristische oder gewalttätig-extremistische Aktivitäten propagieren, unterstützen oder in anderer Weise fördern und damit die innere oder äussere Sicherheit konkret bedrohen. Heute ist nur ein Tätigkeitsverbot für Organisationen vorgesehen, nicht aber ein Organisationsverbot. (SDA)