Ständerat hat definitiv entschieden
Senioren müssen erst ab 75 zum Fahr-Check

Der Ständerat bestätigt, dass Autofahrer im Seniorenalter anstatt wie bislang mit 70 erst mit 75 zur Tauglichkeitsprüfung antraben müssen.
Publiziert: 13.09.2017 um 09:45 Uhr
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Aktualisiert: 05.10.2018 um 17:29 Uhr
Julien Duc

Autofahrende Senioren müssen künftig erst mit 75 Jahren zum Tauglichkeits-Check beim Arzt. Bislang war die Schwelle bei 70 Jahren. Der Ständerat leistet damit der parlamentarischen Initiative von SVP-Nationalrat Maximilian Reimann (75) Folge. Die grosse Kammer hat der Erhöhung des Referenzalters für diese Tauglichkeitschecks bereits zugestimmt.

Der Ständerat befürwortet den Vorstoss mit überwältigender Mehrheits.
Foto: Screenshot

Der Ständerat stimmte dem Vorstoss mit überwältigender Mehrheit zu. 34 Ständerräte sind für die Erhöhung des Kontrollalters. Nur vier Ratsmitglieder sprachen sich gegen die parlamentarische Initiative ein, fünf haben sich enthalten.

Kaum Widerstand

Werner Hösli (56, SVP, GL) sprach in der Ratsdebatte von Selbstverantwortung. Nur 4 Prozent der Unfälle im vergangenen Jahr wurden von der Senior-Altersgruppe verursacht. Er sehe keinen Zusammenhang zwischen Alter und Sicherheit im Strassenverkehr. «Besonders die älteren Fahrzeuglenker sind Praxiserfahren» und hätten eine erhöhte Aufmerksamkeitsbereitschaft.

Ist für die Erhöhung des Kontrollalters auf 75: Werner Hösli (SVP, GL).
Foto: PETER SCHNEIDER

Dem widersprach Daniel Jositsch (52, SP, ZH). Die Sicherheit im Strassenverkehr sei zwar insgesamt sicherer geworden, aber: «Wir müssen aufpassen, dass wir nicht die falschen Entscheidungen treffen.» Man sei auf dem richtigen Weg und dürfe nun nicht vorschnell von diesem abweichen, meint der Zürcher Ständerat. Jositsch findet die medizinischen Routinekontrollen zweckmässig und wollte an diesen festhalten.

Wollte an den Routinechecks mit 70 festhalten: Daniel Jositsch (SP, ZH).
Foto: ANTHONY ANEX

Uvek-Vorsteherin Doris Leuthard (54) kann mit der Erhöhung des Kontrollalters auf 75 leben. Die Unfallzahlen seien zurück gegangen und die Eigenverantwortung ist griffig genug, um diese Erhöhung zu gewähren.

Reihe von Liberalisierungen im Strassenverkehr

Die Erhöhung auf 75 Jahren ist bislang die Spitze einer Reihe von Liberalisierungsbestrebungen im Bereich des Strassenverkehrs. Die Strassenverkehrsämter forderten kürzlich, den obligatorischen Nothelferkurs abzuschaffen und in die Theorieprüfung einzubauen (BLICK berichtete).

Dem noch nicht genug. Das Bundesamt für Strassen (Astra) prüft derzeit eine Revision der Fahrausbildung. Der Bund legt bei den WAB-Kursen den Rückwärtsgang ein. Konkret soll einer der beiden Kurse abgeschafft beziehungsweise zu einem Kurs zusammengestrafft werden.

Und jetzt die Erhöhung des Alters für Kontrolluntersuchungen von Senior-Autofahrern. Ob all diese Massnahmen der Sicherheit im Strassenverkehr dienlich sind?

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