Die von der kleinen Kammer am Montag mit 20 zu 18 Stimmen und mit fünf Enthaltungen angenommene Motion von FDP-Ständerat Damian Müller (38/LU) verlangt ein Pilotprojekt, das es ermöglicht, abgewiesene Asylsuchende in ein Drittland zu schicken. Dieses würde dafür von der Schweiz entschädigt. Als Beispiel nennt Müller Ruanda.
Eine Auslagerung des Asylverfahrens bedeute das nicht, stellte Müller klar. Es gehe um Menschen, die in der Schweiz ein Asylverfahren durchlaufen, einen abschlägigen Bescheid erhalten hätten und die keinen internationalen Schutz bräuchten. Die Betroffenen könnten von Ruanda aus in ein anderes Land reisen.
Für Bundesrat fehlt Rechtsgrundlage
Die Grüne Lisa Mazzone (35/GE) nannte die Motion «realitätsfremd». Ein grosser Teil der Asylgesuche von Eritreerinnen und Eritreern seien Sekundärgesuche nach Geburten und Familienzusammenführungen. Um das Sozialwesen zu entlasten, sollte den Menschen aus Eritrea, die schon lange im Land seien, das Arbeiten erlaubt werden.
Auch der Bundesrat hatte Bedenken. Abgewiesene Asylsuchende könnten nur in ein Drittland geschickt werden, wenn sie einen Bezug dorthin hätten. Für die Finanzierung des geforderten Pilotprojekts fehle die Rechtsgrundlage, und im Drittland müssten menschenrechtliche Standards gewährleistet sein.
Eritrea akzeptiert nach Angaben des Bundesrates keine unfreiwillige Rückkehr seiner Bürgerinnen und Bürger. Werde das geforderte Projekt umgesetzt, bedeute das de facto eine Umsiedlung in einen Drittstaat.
Druck auf Algerien erhöhen
Der Ständerat hiess noch eine zweite Motion von Damian Müller (FDP/LU) zum Thema Rückführungen gut. Um Algerien dazu zu bringen, bei Zwangsrückführungen zu kooperieren, verlangt dieser Vorstoss, dass der Bundesrat im Rahmen des Schengener Kodex Beschränkungen für das Erteilen von Visa für den Schengen-Raum beantragt. Der Ständerat nahm sie am Montag mit 28 zu 11 Stimmen und 3 Enthaltungen an.
Die Kantone stünden vor immensen Problemen, weil Rückführungen nach Algerien nicht funktionierten, und das trotz Rückführungsabkommen, machte Müller geltend. Wer sich weigere, ins Heimatland zurückzureisen, könne daher de facto in der Schweiz bleiben.
Bundesrat sieht keinen Handlungsbedarf
Der Bundesrat widersprach in seiner ablehnenden Stellungnahme. Die Zusammenarbeit mit Algerien funktioniere mittlerweile sehr gut, schrieb er. Auch Rückführungen per Flugzeug seien möglich. Algerien sei, abgesehen von der Ukraine, der Drittstaat, in den 2022 die meisten Ausreisen aus der Schweiz erfolgt seien.
Die Pendenzen bei den Dossiers von Algerierinnen und Algeriern blieben aber angesichts der hohen Zahl an Asylgesuchen hoch, sagte Justizministerin Elisabeth Baume-Schneider (59) im Rat.
Die beiden Motionen gehen nun an den Nationalrat. (SDA)