Ständerat bleibt hart
Nach 22 Uhr gibts im Laden keinen Alkohol mehr

Zwischen 22 und 6 Uhr soll kein Alkohol in Läden verkauft werden dürfen: Der Ständerat besteht auf diem Nachtverkaufsverbot.
Publiziert: 24.11.2014 um 21:21 Uhr
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Aktualisiert: 01.10.2018 um 03:41 Uhr

Ziel der Totalrevision des Alkoholgesetzes ist Prävention gegen Alkoholmissbrauch. Das Nachtverkaufsverbot ist für Finanzministerin Eveline Widmer Schlumpf ein Kernpunkt der Vorlage. Der Ständerat beriet heute über das Gesetz und das Verkaufsverbot.

Es betreffe den Detailhandel mit alkoholischen Getränken jeder Art, nicht aber die Gastronomie oder normale Ladengeschäfte, sagte Widmer-Schlumpf vor der kleinen Kammer.

Bürgerliche Minderheit auf Nationalrats-Linie

Der Nationalrat hatte das Verbot aufheben wollen. Und auch eine bürgerliche Minderheit im Ständerat wollte wegen jugendlichen Trinkexzessen nicht das ganze Schweizer Volk bevormunden.

Wo nötig, hätten einzelne Kantone und Städte bereits Nachtverkaufsverbote erlassen, sagte Karin Keller-Sutter (FDP/SG). Jugendschutz werde mit Abgabevorschriften und einer Rechtsgrundlage für Testkäufe gewährleistet.

Widmer-Schlupf konterte, die heutige Mobilität spreche gegen föderalistisch-unterschiedliche Lösungen. Dort wo spezialisierte Händler spätnachts Alkohol verkauften, würde dieser im öffentlichen Raum konsumiert, mit den bekannten Folgen.

Mindestpreis ist dagegen vom Tisch

Beim ebenso umstrittenen Mindestpreis für Alkoholika, den der Ständerat im März 2013 unterstützt, der Nationalrat im September jedoch gestrichen hatte, schwenkte der Ständerat nun um: Diesen Artikel hat die Kleine Kammer mit 27 gegen 17 Stimmen deutlich aus der Vorlage gekippt.

Luc Recordon (Grüne/VD) warnte vergeblich, damit würde der Revision ein wesentlicher Präventions-Zahn gezogen. Robert Cramer (Grüne/GE) lockte die Landwirtschafts-Affinen vergeblich, ein Mindestpreis könne die einheimische Produktion fördern, weil er ausländische Billigalkoholika verteure. (sda)

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