Ständeräte wollen Via-sicura-Gesetzgebung lockern
Raser-Mindeststrafe von einem Jahr soll fallen

CVP-Ständerat Beat Rieder verlangt in einem Vorstoss, die Raser-Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr zu streichen. Dabei erhält er überraschenden Support: Von FDP-Ständerat Philipp Müller, der einst die Raser-Initiative mitlanciert hatte.
Publiziert: 20.03.2017 um 23:45 Uhr
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Aktualisiert: 30.09.2018 um 22:25 Uhr
CVP-Ständerat Beat Rieder (VS) will die Raser-Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr aus dem Gesetz streichen.
Foto: KEY
Ruedi Studer

Die Raser-Strafnorm gilt erst seit 2013, doch sie kommt zunehmend unter Druck. «Via sicura – Zurück zur Vernunft», so betitelt CVP-Ständerat Beat Rieder (VS) einen Vorstoss, den er in der Frühlingssession eingereicht hat.

Seine Forderung: Die Mindest-Freiheitsstrafe von einem Jahr für Raser soll fallen. «Diese Mindeststrafe schränkt das Ermessen der Gerichte ein», argumentiert Rieder. Die Mindeststrafe ist aus Sicht des Strafverteidigers, der «hie und da» auch einen Raser vertritt, «wenig sinnvoll».

Rieder ist mit seiner Forderung nicht allein. 17 weitere Ständeräte aus CVP, FDP und SVP haben seine parlamentarische Initiative mitunterzeichnet.

FDP-Müller war letzten Sommer gegen einen ähnlichen Vorstoss

Darunter überraschend auch FDP-Ständerat Philipp Müller, der seinerzeit die Raser-Initiative mitlanciert hatte.

FDP-Ständerat Philipp Müller (AG) hatte einst die Raser-Initiative mitlanciert.
Foto: Monika Flueckiger

Noch letzten Sommer hatte sich Müller gegen einen ähnlichen Vorstoss von CVP-Nationalrat Fabio Regazzi (TI) gewehrt mit dem Argument, «dass es nach dieser kurzen Zeit gegen Treu und Glauben verstösst», die Raser-Strafnorm einfach zu relativieren oder gar aufzuheben. Raserdelikte seien «keine Banalitäten».

Müller wollte damals zuerst die Resultate  eines Bundesrats-Berichts abwarten, der die Wirksamkeit der Via-sicura-Vorlage untersuchen soll.

Noch liegt dieser nicht vor, trotzdem hat Müller Rieders Vorstoss unterschrieben.

Eine Frage der Verhältnismässigkeit

«Selbst das Bundesgericht hat die heutige Situation kritisiert», erklärt der Freisinnige seinen Sinneswandel. Zudem habe er die Durchsetzungs-Initiative stets als unverhältnismässig kritisiert, so Müller. «Das war für mich schlussendlich der Anstoss, meine Haltung bei der heutigen Gesetzgebung zu überdenken.»

Doch wird die Raser-Gesetzgebung dadurch nicht verwässert? «Nein», ist Müller überzeugt. «Wir geben den Richtern zwar etwas mehr Spielraum, doch an der bisherigen Höchststrafe von vier Jahren wird nicht gerüttelt.»

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