In der Affäre rund um den CVP-Nationalrat Yannick Buttet geht es juristisch in eine nächste Stufe. Wie die «NZZ am Sonntag» berichtet, wurde gegen Buttet ein Strafverfahren wegen Verdachts auf Nötigung eröffnet. Im Falle eines Schuldspruchs droht ihm eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren.
Der stellvertretende Generalstaatsanwalt Jean-Pierre Greter bestätigte dies gegenüber der Zeitung. Das Strafverfahren wurde eröffnet, nachdem Buttets ehemalige Geliebte eine Anzeige gegen ihn erstattet hatte. Auslöser war Buttets Auftreten in der Nacht vom 18. auf den 19. November 2017: Nachdem er bei seiner Ex-Geliebten Sturm geläutet hatte, rief die Frau bei der Polizei an.
Zuvor soll er sie mit täglich bis zu fünfzig Telefonanrufen, SMS und E-Mails gestalkt haben. Nachdem die Belästigungs-Vorwürfe bekannt wurden, äusserten mehrere Nationalrätinnen, eine Journalistin sowie einer weitere Frau ähnliche Geschichten. (pma)