Staatliche Lösung
Bundesrat nimmt im Parlament neuen Anlauf für E-ID

Die eidgenössischen Räte beginnen am Donnerstag mit der Beratung einer neuen Vorlage zur Schaffung eines elektronischen Identitätsnachweises (E-ID) in der Schweiz.
Publiziert: 14.03.2024 um 05:17 Uhr
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Aktualisiert: 14.03.2024 um 09:49 Uhr
Jetzt soll die E-ID als staatliche Lösung kommen.
Foto: Keystone

Drei Jahre ist es her, seit das Volk an der Urne eine Vorlage zur Schaffung einer E-ID klar ablehnte. Diesmal schlägt der Bundesrat eine staatliche Lösung vor.

Als erster beugt sich der Nationalrat über den Entwurf des Bundesgesetzes über den elektronischen Identitätsnachweis und andere elektronische Nachweise. Wie der Bundesrat im November bei der Vorstellung des Gesetzesprojekts ausführte, soll die E-ID ab 2026 angeboten werden.

Die Nutzung der E-ID soll freiwillig und kostenlos sein, und die E-ID soll sowohl im Internet als auch im Alltag zum Einsatz kommen. Dies zum Beispiel bei der elektronischen Bestellung eines Strafregisterauszugs oder zum Altersnachweis beim Kauf von Alkohol in einem Laden.

Alles soll auch analog angeboten werden

Sämtliche Dienstleistungen des Bundes, bei denen die E-ID zum Einsatz kommen kann, sollen weiterhin analog angeboten werden. Gleichzeitig müssen alle Schweizer Behörden die E-ID als einen gültigen Identitätsnachweis akzeptieren, sofern sie elektronische Identitätsnachweise im Grundsatz zulassen.

Sicherheitsbedenken gaben laut Abstimmungs-Nachbefragungen 2021 den Ausschlag für das Nein des Volks zum ersten E-ID-Gesetz. Dem habe der Bund Rechnung getragen, sagte Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider im November bei der Vorstellung der Vorlage. Private hätten in der neuen Vorlage keine Rolle mehr.

Der Bund werde für die Herausgabe der E-ID verantwortlich sein und die für den Betrieb notwendige Infrastruktur anbieten.

Kommission lobt Vorlage

Die vorberatende Kommission des Nationalrats stimmte im Februar dem Gesetzesentwurf klar zu, nämlich mit 21 zu 0 Stimmen bei drei Enthaltungen. Sie schrieb, der neue Entwurf unterscheide sich «massgeblich» vom 2021 gescheiterten Entwurf.

Die Inhaberinnen und Inhaber einer E-ID bekämen grösstmögliche Kontrolle über ihre Daten. Der Datenschutz werde sowohl durch das System selber als auch durch die Minimierung der nötigen Datenflüsse sowie durch eine dezentrale Datenspeicherung gewährleistet.

Diese Datenspeicherung erfolgt laut Angaben des Bundesrats auf dem Smartphone der Nutzerinnen und Nutzer.

Die vorberatende Kommission des Nationalrats beantragt aber ihrem Rat einige Änderungen am Entwurf, um den Schutz von Personendaten weiter zu erhöhen und die Rolle des Bundes hervorzuheben. So will die Kommission etwa ermöglichen, dass man das Alter anonym ausweisen kann. (SDA)

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