St. Galler Regierung wegen Bundesgesetz aufgeschmissen
Mühsam-Muslim darf nicht ausgeschafft werden

Emir Tahirovic kann das Aufenthaltsrecht nicht entzogen werden – trotz Integrations-Verweigerung. Die St. Galler Regierung gibt dem Bund die Schuld – will aber im Rahmen ihrer Möglichkeiten Verbesserungen schaffen.
Publiziert: 16.11.2016 um 15:19 Uhr
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Aktualisiert: 01.10.2018 um 01:45 Uhr
Emir Tahirovic zeigte sich immer wieder bockig.
Foto: ARCHIV

Emir Tahirovic (40) hatte sich schweizweit einen Namen als renitenter Muslim gemacht: Der Bosnier aus St. Margrethen SG verweigerte seiner heute 14-jährigen Tochter den Schwimmunterricht, einer anderen Tochter das Skilager und seinem Sohn ein Singspiel. Gegenüber Behörden zeigt er sich stur, arbeiten tut er nicht. Und beim Sozialamt häufte er Schulden von rund 300’000 Franken an.

SVP-Kantonsrat Mike Egger (21) regt sich schon lange über Tahirovic auf. Im Sommer 2016 forderte er deshalb von der St. Galler Regierung Antworten. Etwa zur Frage, warum man dem Bosnier aus Eggers Wahlbezirk nicht die Niederlassungsbewilligung entziehen kann.

Die Antwort der Regierung deutet darauf hin, dass sie auch nichts dagegen hätte, wenn man Tahirovic ausschaffen könnte. Erst erklärt sie, dass man dies gemäss geltendem Ausländergesetz nur tun könne, wenn eine längere Freiheitsstrafe ausgesprochen wurde oder ein Ausländer gegen die öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Schweiz verstossen hat. Dann schiebt die Regierung nach: «So stossend dies auch erscheinen mag.»

Ganz untätig will die Regierung doch nicht sein: Nächstes Jahr will sie eine Gesetzesänderung ins Kantonsparlament schicken, mit der Integrations-Verweigerer gebüsst werden können. So soll es Strafen zur Folge haben, wenn man sich im direkten Kontakt mit Behörden oder Amtsstellen trotz Aufforderung weigert, die Gesichtsverhüllung abzulegen. (pma)

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