St. Gallen
Regierung reagiert auf Missbrauchs-Studie der Kirche

In der Septembersession des St. Galler Kantonsrats hat die SP-Fraktion zwei dringliche Vorstösse eingereicht. Sie wurden noch am Mittwoch beantwortet. Es ging darin um die Missbrauchsfälle in der katholischen Kirche sowie um die Prämienverbilligung.
Publiziert: 20.09.2023 um 19:44 Uhr
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Aktualisiert: 20.09.2023 um 21:12 Uhr
Der St. Galler Kantonsrat diskutierte am späten Mittwochnachmittag über die Antworten zu dringlichen Vorstössen. (Archivbild)
Foto: GIAN EHRENZELLER

Die SP-Fraktion verlangte Auskünfte im Zusammenhang mit der letzte Woche veröffentlichten Studie über den sexuellen Missbrauch in der katholischen Kirche. Der Kanton solle eine unabhängige Anlaufstelle für Betroffene, Angehörige und Zeitzeuginnen und Zeitzeugen schaffen.

Die Regierung erklärte in ihrer Antwort, sie erachte kirchliche Melde-und Anlaufstellen als ungeeignet, weil diese «zu nicht sinnvollen Parallelstrukturen» führten. Betroffene sowie Zeuginnen und Zeugen sollten sich an die Strafverfolgungsbehörden oder an die Opferhilfestellen wenden.

Weiter solle geprüft werden, ob Regelungen, wie sie im Gesetz über Aktenführung und Archivierung stünden, auch für das Bistum, den Katholischen Konfessionsteil oder andere Institutionen gültig sein sollten.

Ein weiteres Thema der SP-Fraktion war der Anstieg bei den Krankenkassenprämien. Die Regierung solle erklären, welche Verbesserungen bei der Prämienverbilligung auf 2024 umgesetzt würden, um die Bevölkerung zu entlasten.

Der Sprecher der SP-Fraktion zeigte sich im Rat zufrieden mit den Auskünften. Für das laufende Jahr seien die Anspruchsvoraussetzungen verbessert worden. Für 2024 werde im Budget das gesetzliche Maximalvolumen für die Prämienverbilligung eingesetzt. Damit erhöhten sich die Mittel zusammen mit dem Bundesbeitrag um 20 Millionen Franken. (SDA)

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