Für die Mitfinanzierung des Trainings- und Wettkampfbetriebs auf Sportanlagen von nationaler Bedeutung sprachen sich Vertreter von praktisch allen Fraktionen aus. Stimmt auch der Nationalrat dem Vorstoss zu, muss der Bundesrat die Sportförderungsverordnung entsprechend anpassen.
Langfristiger Betrieb muss gesichert sein
«Wir wollen keine Infrastrukturleichen wie im Ausland, beispielsweise nach Olympischen Spielen», begründete Konrad Graber (CVP/LU) seine Zustimmung. Gleichzeitig würden die neuen Regeln «keine Carte blanche für die Betreiber» bedeuten. Die Träger müssten einen klaren Leistungsauftrag erfüllen.
Ohne eine künftige Mitfinanzierung des Betriebs durch den Bund seien auf Dauer viele Träger dieser Sportanlagen allerdings überfordert, argumentierten weitere Redner im Ständerat. Laut Motionär Engler wird dennoch nicht jeder Betreiber einer nationalen Sportanlage, genannt Nasak, Subventionen beantragen.
Sportministerin Viola Amherd zeigte gewisse Sympathien für das Anliegen. Dem Bundesrat seien Sportanlagen für den Leistungs- und Breitensport ein grosses Anliegen. In den vergangenen Jahren habe der Bund rund 140 Millionen Franken in über hundert Projekte gesteckt.
Dabei werde vorausgesetzt, dass der langfristige Betrieb finanziell gesichert sei und mindestens ein nationaler Sportverband die Nutzung der Anlage vertraglich zusichere. Diese Bedingungen müssten auch in Zukunft gelten.
Die Beteiligung an den Betriebskosten sei keine Bundesaufgabe, sagte Amherd. Sie warnte davor, dass trennscharfe Kriterien, wer künftig unterstützt würde und wer nicht, schwierig aufzustellen seien.