Angestossen hatte die Änderung der Parlamentsverwaltungsverordnung SVP-Präsident Marco Chiesa (TI) im Jahr 2018 mit einer parlamentarischen Initiative, der beide Kommissionen Folge gaben. Nun haben auch beide Räte der erweiterten Transparenz bei der Bekanntgabe der Staatsangehörigkeiten zugestimmt.
Der Entscheid in der kleinen Kammer fiel mit 29 zu 12 Stimmen. Gegen die Vorlage wehrten sich SP und Grüne.
Mathias Zopfi (Grüne/GL) zweifelte am Nutzen der neuen Regeln: «Wem nützen sie? Haben sie eine politische Relevanz?», fragte er - und gab die Antwort gleich selbst: Die Verordnungsänderung habe ein «Gschmäckli» und liefere einzig Munition für die Kritik an einzelnen Ratsmitgliedern. Einen Einfluss auf die Wählbarkeit habe eine Doppelbürgerschaft aber nicht.
Laut Chiesa, der im Namen der Staatspolitischen Kommission des Ständerats (SPK-S) für «seine» Vorlage das Wort ergriff, sind Doppelbürgerschaften für Wähler ebenso von Interesse wie Beruf, militärischer Grad, Alter oder Positionen in Führungsorganen. Mit der Ergänzung des Artikels in der Verordnung um diese Angabe werde die gewünschte Transparenz hergestellt. Die zusätzliche Angabe soll in den Kurzbiografien der Parlamentsmitglieder und der Bundesräte ergänzt werden.
Wegen eines Details geht die Vorlage noch einmal an den Nationalrat. Die grosse Kammer hatte in der Sommersession die Notwendigkeit, dass Mitglieder der Bundesversammlung und Bundesräte ihre Postadresse angeben müssen, aus der Vorlage gestrichen. Der Ständerat will dagegen am geltenden Recht festhalten.
Mit einer anderen Initiative hatte Chiesa Bundesratsmitgliedern eine doppelte Staatsbürgerschaft untersagen wollen. Dieses Anliegen scheiterte aber im Herbst 2018 bereits auf Kommissionsebene.
Über die doppelte Staatsbürgerschaft von Regierungs- und Parlamentsmitgliedern war vor der Wahl von Bundesrat Ignazio Cassis diskutiert worden. Der damalige Kandidat und heutige Aussenminister gab die italienische Staatsbürgerschaft freiwillig ab.
(SDA)