SP-Ständerat Jositsch rüttelt an einem Tabu
«Es braucht keinen Bundesanwalt»

Der SP-Ständerat stellt die Bundesanwaltschaft offen in Frage. Er begründet, wieso es auch ohne geht.
Publiziert: 22.06.2019 um 23:37 Uhr
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Aktualisiert: 24.01.2024 um 00:07 Uhr
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Michael Lauber muss im September wiedergewählt werden.
Foto: Keystone
Reza Rafi

Michael Lauber (53) sorgt seit seinem Amtsantritt für Schlagzeilen. Im Herbst wird der Bundesanwalt um seine Wiederwahl bangen müssen.

Der Zürcher SP-Ständerat Daniel Jositsch (54) sieht das Problem nicht bloss bei der Person Laubers: «Man muss sich fragen, ob es die Bundesanwaltschaft braucht.»

Die Behörde war in ihrer jetzigen Form geschaffen worden, um bestimmte internationale Fälle zu behandeln. Jositsch sieht aber «keinen Grund, weshalb dies nicht eine kantonale Staatsanwaltschaft tun kann». Denkbar sei, dass sich bei Bedarf kantonale Strafverfolger zu einem Konkordat zusammenschliessen.

Probleme mit vier Leitern der Bundesanwaltschaft

Am 11. Juni hat er ein entsprechendes Postulat eingereicht. Darin ersucht er den Bund, «Anpassungen in der Struktur, Organisation, Zuständigkeit und Überwachung der Bundesanwaltschaft» zu prüfen.

Und so begründet Strafrechtsprofessor Jositsch seinen radikalen Vorschlag: «Die Bundesanwaltschaft ist aus allen Landesteilen, Sprachregio­nen und Kulturen zusammengesetzt. Das erschwert eine effiziente Strafverfolgung.» Ungeklärte Kompetenzfragen und Probleme mit der Aufsichtsbehörde kämen hinzu.

Weiter gibt Jositsch zu bedenken: «Wenn es bei vier Leitern der Bundesanwaltschaft in Folge zu Problemen kommt, kann dies nicht nur an den Personen liegen.» Er meint damit Laubers Vorgänger Carla Del Ponte (72), Valentin Roschacher (59) und Erwin Beyeler (67), die alle eine durchzogene Bilanz aufweisen.

Als eine Lösung schlägt der Sozialdemokrat vor, dass die Behörde statt von einer Person von einem Gremium aus Bundesanwälten geleitet wird.

Jositschs Vorstoss wird in der Herbstsession behandelt – dann also, wenn über Laubers Schicksal abgestimmt wird.

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