Während die in der Schweiz wohnhaften Parlamentarier Anrecht auf ein Generalabonnement der 1. Klasse haben, kann sich Guldimann die Flugkosten zurückerstatten lassen. Pro Sessionswoche wird ein Hin- und Rückflug in der Economy-Klasse vergütet.
Für Sitzungen parlamentarischer Gremien werden die Kosten für eine unbeschränkte Anzahl Flüge vergütet. Das geht aus der Weisung betreffend Entschädigung der Ratsmitglieder mit Wohnsitz im Ausland vom Mai 2011 hervor. Guldimann hat zudem Anrecht auf eine sogenannte Distanzentschädigung von 400 Franken pro Reise.
Während der Session und an Sitzungstagen erhält der ehemalige Botschafter die gleichen Entschädigungen wie die anderen Parlamentarier: 115 Franken pro Tag für die Verpflegung und 180 Franken für die Übernachtungen. So sieht es die Verordnung der Bundesversammlung zum Parlamentsressourcengesetz vor.
Falls Guldimann während der Session über das Wochenende in Bern bleiben möchte, kann er zusätzliche Entschädigungen für Unterkunft und eine Mahlzeit beantragen.
Ein Umzug von Berlin in die Schweiz steht für Guldimann nicht zur Debatte, wie er nach der Wahl zur Nachrichtenagentur sda gesagt hatte. «Ich bin Auslandschweizer, und Auslandschweizer wohnen im Ausland.»
Guldimann ist nicht der erste Auslandschweizer im Parlament, aber der erste, der als Auslandschweizer gewählt wurde. In der Legislaturperiode 1999-2003 sassen zwei Auslandschweizer im Nationalrat: Ruedi Baumann (Grüne, BE) und seine Frau Stephanie Baumann (SP, BE). Sie waren allerdings nicht als solche gewählt worden, sondern während der Amtszeit nach Frankreich ausgewandert. (SDA)