Soll einem befreundeten Bauunternehmer öffentliche Aufträge zugeschanzt haben
Gericht bestätigt Urteil gegen Argentiniens Ex-Präsidentin Kirchner

Ein argentinisches Gericht hat eine sechsjährige Haftstrafe und lebenslange Sperre von öffentlichen Ämtern gegen die ehemalige Präsidentin Cristina Kirchner bestätigt. Sie wurde 2022 wegen Veruntreuung öffentlicher Mittel verurteilt und legte daraufhin Berufung ein.
Publiziert: 13.11.2024 um 23:41 Uhr
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Aktualisiert: 14.11.2024 um 09:26 Uhr
Die frühere Präsidentin Argentiniens Cristina Kirchner. (Archivbild)
Foto: Gustavo Garello
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SDASchweizerische Depeschenagentur

Die Bundesstrafkammer bestätigte das ursprüngliche Urteil, wie die Zeitung «La Nación» berichtete. Kirchner (71) werde demnach auch gegen das neue Urteil Berufung beim Obersten Gerichtshof einlegen, hiess es. Damit bleibt sie bis zu einem rechtskräftigen Urteil auf freiem Fuss.

Die frühere Staatschefin (2007-2015) und ihr inzwischen gestorbener Ehemann, Ex-Präsident Néstor Kirchner (1950-2010), im Amt von 2003 bis 2007, sollen während ihrer Amtszeiten als Staatschefs einem befreundeten Bauunternehmer ohne Ausschreibung öffentliche Aufträge zugeschanzt haben. Ein Teil der überhöht ausgewiesenen Baukosten floss nach Erkenntnissen der Anklage später an das Ehepaar zurück. Die heute 71-Jährige soll den Staat so um rund eine Milliarde US-Dollar gebracht haben. Sie hatte die Anschuldigungen zurückgewiesen und der Justiz vorgeworfen, aus politischen Motiven gegen sie zu ermitteln.

Kirchner ist in Argentinien ebenso populär wie umstritten. Sie war unter Ex-Präsident Alberto Fernández (65) Vizepräsidentin und galt als eigentliche Strippenzieherin in Buenos Aires. Gegen sie wird auch noch in anderen Fällen wegen Geldwäsche und Korruption ermittelt.

Argentiniens heutiger Präsident Javier Milei (54) hatte schon während des Wahlkampfes das Lager um Kirchner stark kritisiert. «Heute können wir ohne jeden Zweifel bestätigen, dass Cristina Fernández de Kirchner sich der Korruption schuldig gemacht hat», teilte Milei nach dem Urteil über die Plattform X mit.

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