Sieg für die FDP
Egerkinger Komitee muss Islamisten-Plakat einstampfen

Die Burka- und Minarett-Gegner des Egerkinger Komitees dürfen die FDP-Spitze nicht mehr als «Islamistenschützer» verunglimpfen. Die Plakate, die Petra Gössi & Co. beschimpfen, müssen eingestampft werden. Das Egerkinger Komitee will sich aber nicht dran halten.
Publiziert: 03.10.2019 um 15:03 Uhr
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Aktualisiert: 09.10.2019 um 11:20 Uhr
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FDP-Chefin Petra Gössi ist sauer und zog das Egerkinger Komitee vor Gericht.
Foto: Keystone
Pascal Tischhauser

Das ging schnell: Das Bezirksgericht Andelfingen ZH verbietet es dem Egerkinger Komitee bis auf weiteres, Plakate, Inserate oder anderweitige Beiträge physisch oder digital mit dem Inhalt «Die FDP schützt radikale Islamisten in der Schweiz!» zu verbreiten.

Wenn das Urteil bei den Islam-Gegner morgen in der Post ist, müssen sie innerhalb von 24 Stunden ihre Plakate entfernen und digitale Anzeigen löschen. Geschieht das nicht, wird das Egerkinger Komitee gebüsst.

Persönlichkeitsverletzung «wahrscheinlich» 

Der Inhalt des Plakats und Inserats des Egerkinger Komitees lasse «zur aktuellen Zeit eine Persönlichkeitsverletzung als zumindest ausreichend wahrscheinlich erscheinen», heisst es in der Verfügung des Gerichts, die BLICK vorliegt.

Dazu würden die Fotos von FDP-Präsidentin Petra Gössi (43), Fraktionschef Beat Walti (50, ZH) und den Nationalräten Christian Wasserfallen (38, BE) und Christa Markwalder (44, BE) offenbar ohne ihre Zustimmung in der Öffentlichkeit verwendet. Weil schon bald Wahlen sind, sei eine besondere Dringlichkeit geboten.

Komitee will Plakate hängen lassen.

Das Egerkinger Komitee will den Gerichtsentscheid ignorieren. «Wir werden nichts unternehmen», sagt Präsident Walter Wobmann (61, SVP) zu BLICK. Er erfährt durch Medienanfragen vom Urteil. «Es ist völlig unverständlich, wenn man nicht mal mehr das Abstimmungsverhalten von Parlamentarier aufzeigen darf!» Das Gericht sei nicht unabhängig: «Das war ein rein politischer Entscheid.»

Die Kampagne sei nur bis nächsten Montag geplant gewesen. «Innerhalb von 24 Stunden die Plakate zu entfernen ist weltfremd.» Wobmann wird das Urteil erst morgen schriftlich erhalten. Ab dann hat er einen Tag Zeit, die Plakate einzustampfen. «Das ist weder mach- noch zumutbar, weil dann auch noch das Wochenende vor der Tür steht.» 

Kampf vor Gericht geht weiter

Das Egerkinger Komitee hätte zehn Tage Zeit, beim Gericht in Andelfingen schriftlich zum Gesuch der FDP Stellung zu nehmen. Es müsste darlegen, welche Tatsachenbehauptungen es bestreitet. Dann entscheidet das Gericht definitiv.

Falls das Gericht die Klage der FDP am Ende gutheisst, droht dem Egerkinger Komitee eine Busse bis zu 10'000 Franken. Das Komitee steht auch hinter der Anti-Minarett- und der Burka-Initiative.

SVP-Motion versenkt

Auf dem vorübergehend verbotenen Wahlsujet steht «Die FDP schützt radikale Islamisten in der Schweiz». Grund für das Sujet ist, dass die FDP mitgeholfen hat, eine Motion der SVP zu versenken, die Massnahmen gegen die Ausbreitung eines radikalen Islams in der Schweiz gefordert hatte.

National- und Ständeratsratswahlen 2019

Am 20. Oktober finden die eidgenössischen Parlamentswahlen in der Schweiz statt. Die insgesamt 200 Sitz im Nationalrat werden nach Anzahl Bevölkerung auf die Kantone verteilt und müssen neu gewählt werden. Auch die 46 Sitze des Ständerats werden neu vergeben.

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Für die Ständeratswahlen sind die Kantone zuständig. Bei den Nationalratswahlen arbeiten Bund, Kantone und Gemeinden eng zusammen.

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