Vor dem Hintergrund der ersten Erfahrungen im Ausland plant der Bundesrat eine geeignete Regulierung auch für die Schweiz, wie er am Freitag mitteilte. Er hat das Justizdepartement EJPD beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Kommunikation (Bakom) und dem Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) zu prüfen, wie eine Vorlage zum Schutz journalistischer Veröffentlichungen konkret ausgestaltet werden könnte. Eine Vernehmlassungsvorlage soll bis Ende 2022 präsentiert werden.
Kurz gesagt sollen Onlinegiganten künftig Schweizer Medien für die Verbreitung ihrer Inhalte eine Abgabe entrichten müssen. Der Bundesrat erachtet dies «grundsätzlich als berechtigt», wie er schreibt. Für den Bundesrat ist wichtig, dass auch «kleinere Medienverlage sowie die Medienschaffenden profitieren sollen».
«Sie verdienen Geld mit Leistungen der anderen»
Sie sei schon lange der Meinung, dass die grossen Internetkonzerne die Leistungen der einheimischen Medien abgelten sollten, sagte Medienministerin Simonetta Sommaruga Anfang Monat vor den Medien in Bern. Die Konzerne verdienten auch Geld damit, dass sie Textanrisse und Artikel von Zeitungen anzeigten. «Sie verdienen also Geld mit Leistungen, die gar nicht sie erbracht haben, sondern die Redaktionen.»
Sommaruga machte aber klar: Eine Alternative zum Medienförderungspaket, das am 13. Februar vors Volk kommt, sei das Leistungsschutzrecht nicht. Bis neue Regelungen in Kraft treten könnten, dauere es noch Jahre.
In der EU zahlen die Konzerne schon
Bei der Revision des Urheberrechts im Jahr 2019 hatte das Parlament auf die Einführung eines Leistungsschutzrechts für journalistische Medien verzichtet. Es wollte unter anderem die Entwicklungen in der EU abwarten.
Vor zweieinhalb Jahren führte die EU eine urheberrechtliche Regelung zum Schutz von journalistischen Veröffentlichungen ein. Im nun veröffentlichten Bericht stellt der Bundesrat fest, «dass das Leistungsschutzrecht in der EU vermehrt dazu führen dürfte, dass die journalistischen Medien für ihre Leistungen tatsächlich abgegolten werden».
In Frankreich ist die Umsetzung des Leistungsschutzrechtes am weitesten fortgeschritten. Unter dem Druck der Wettbewerbsbehörde wurden inzwischen erste Vereinbarungen zwischen Internetplattformen und journalistischen Medien abgeschlossen. Entsprechende Entwicklungen gibt es auch in Deutschland. (SDA)