Die 30-jährige schweizerisch-französische Doppelbürgerin hat die Rekursfrist gegen den vom Staatssekretariat für Migration (SEM) angeordneten Bürgerrechtsentzug mit hoher Wahrscheinlichkeit ungenutzt verstreichen lassen.
Offen ist noch, ob die Frau den Rekurs im Ausland bei einer Botschaft fristgerecht auf den Postweg gegeben hat, wie eine Mitarbeiterin des Bundesverwaltungsgerichts in St. Gallen auf Nachfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA zu einem entsprechenden Bericht von Schweizer Radio und Fernsehen SRF vom Dienstagabend sagte.
2016 ging sie nach Syrien – mit zwei Töchtern
Wenn in den nächsten Tagen kein Rekurs eingehe, werde der Entzug des Bürgerrechts mit Wirkung von Montag auf Dienstag rechtskräftig, hiess es. Die Doppelbürgerin hatte das Bürgerrecht einer Gemeinde im Waadtländer Bezirk Morges.
Der «Tages-Anzeiger» hatte Anfang Jahr berichtet, die in Genf geborene Frau habe im Jahr 2016 ohne Wissen der beiden Väter zwei Töchter nach Syrien ins IS-Gebiet entführt. Dort habe sie einen IS-Anhänger geheiratet, der 2018 bei einem Drohnenangriff getötet worden sei. Die Angaben waren für die Nachrichtenagentur Keystone-SDA nicht verifizierbar.
Wo sie jetzt ist, weiss man nicht
Das Staatssekretariat für Migration (SEM) kann einer Doppelbürgerin oder einem Doppelbürger das Schweizer Bürgerrecht entziehen, wenn diese Person den Interessen oder dem Ruf der Schweiz erheblichen Schaden zugefügt hat und damit die Sicherheit des Landes gefährdet. Dies ist der Behörde zufolge zum Beispiel dann der Fall, wenn die Person ein schweres Verbrechen im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten oder gewalttätigem Extremismus begangen hat.
Die Ausbürgerung ist aber nur möglich, wenn die Betroffenen über eine weitere Staatsbürgerschaft verfügen. Ansonsten würde die Schweiz Staatenlose schaffen, was völkerrechtlich verboten ist. Der jetzige Aufenthaltsort der Frau ist den Behörden allerdings nicht bekannt.
Zweite Ausbürgerung seit 75 Jahren
Damit wird zum zweiten Mal seit dem Zweiten Weltkrieg in der Schweiz einer Person das Bürgerrecht entzogen. Im September 2018 hatte das SEM einem türkisch-schweizerischen Doppelbürger den Pass aberkannt. Der Mann war zuvor 2017 vom Bundesstrafgericht zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt worden, weil er Propaganda für den IS betrieben und für die Terrorgruppe Kämpfer rekrutiert hatte.
(SDA/sf)