Es pressiert: Nachdem die Schweizerinnen und Schweizer die Unternehmenssteuerreform III (USR III) diesen Februar bachab schickten, muss nun schnell eine neue Reform her. Denn klar ist: Die umstrittenen Steuerprivilegien für Holdings und Konzerne müssen weg. Je schneller, desto besser. Unternehmen, die nicht wissen, wie sich ihr steuerliches Umfeld entwickelt, zögern bereits mit Investitionen oder wandern ab.
Finanzminister Ueli Maurer (66) hat daher einen ehrgeizigen Zeitplan aufgestellt. Am 1. Januar 2019 soll die Unternehmenssteuerreform 4 – der Bundesrat nennt sie Steuervorlage 17 – in Kraft treten. Das heisst, Bundesrat und Parlament haben nur ein Jahr für die Beratung.
Die grossen Linien stimmen für die Kantone
Am Freitag kam Maurer diesem Ziel ein gutes Stück näher: Denn die kantonalen Finanzdirektoren stellen sich einstimmig in grossen Linien hinter den Vorschlag, den Maurer im Frühsommer präsentiert hat. Dieser Support ist wichtig, weil die Kantone den Wegfall der Steuerprivilegien mit anderen Massnahmen kompensieren müssen.
Die neue Unternehmensbesteuerung müsse «so schnell wie möglich» in Kraft treten, sagte Charles Juillard (54), Finanzdirektor des Kantons Jura und Präsident der Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren (FDK).
Nachbesserungen braucht es aber
Dennoch fordert die FDK Nachbesserungen: So wollen sie künftig 21,2 Prozent von der direkten Bundessteuer erhalten. Der Bundesrat will ihnen aber nur 20,5 Prozent geben. Die Kantone kritisieren, dass sie dann über Gebühr belastet würden.
Die Kantone fordern zudem, dass sie eine zinsbereinigte Gewinnsteuer einführen dürfen, wenn sie wollen. Damit können Firmen, die viel Eigenkapital haben, die Zinsen darauf von den Steuern abziehen. Klingt kompliziert, läuft am Schluss aber einfach darauf hinaus, dass diese Firmen weniger Steuern zahlen.
«Lex Zürich»
Im USR-III-Abstimmungskampf gab es von Seiten der SP, die das Referendum ergriffen hatte, Kritik an dieser Massnahme. Dass der Bund selbst auf Steuerreduktionen verzichten will, ist für die FDK nachvollziehbar. Allerdings verlangen die Finanzdirektoren, dass den Kantonen die Möglichkeit zugestanden wird, dieses Instrument einzuführen, wenn sie denn wollen.
Das wäre eine «Lex Zürich», denn die Regelung würde vor allem dem bevölkerungsreichsten Kanton erlauben, diese zinsbereinigte Gewinnsteuer einzuführen. Und damit auf eine allgemeine Senkung des Gewinnsteuersatzes zu verzichten.