«Ein positives Beispiel auch für andere Länder»
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SEM über Asylverfahren:«Ein positives Beispiel auch für andere Länder»

Trotz Verbesserungen gibts weiter Kritik am neuen Asylverfahren
Bei jedem 10. Asylentscheid muss der Bund nachbessern

Die beschleunigten Asylverfahren haben sich «grundsätzlich bewährt». Seit Anfang Jahr werden deutlich weniger Asylentscheide vom Bundesverwaltungsgericht zur Neubeurteilung an das Staatssekretariat (SEM) für Migration zurückgewiesen.
Publiziert: 23.08.2021 um 12:26 Uhr
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Aktualisiert: 23.08.2021 um 14:10 Uhr
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Asylsuchende im Bundesasylzentrum Glaubenberg in Obwalden. Neu sollen sie innert 140 Tagen Bescheid erhalten, ob ihr Gesuch angenommen wird oder nicht.
Foto: Keystone

Seit 2019 Jahren gibt der Bund gibt bei den Asylverfahren Gas. Innert maximal 140 Tagen soll ein Asylgesuch im Normalfall abgelehnt oder angenommen werden. So sieht es das beschleunigte Asylverfahren vor. Nur bei komplexen Fällen lässt sich der Bund mit der Abklärung mehr Zeit.

Die Asylverfahren im Eiltempo sorgten für Kritik – schon vor der Einführung, aber auch danach. Denn es zeigte sich, das schnell in vielen Fällen zu schnell war. Die Zahl der Asylbewerber, die vor dem Bundesverwaltungsgericht mit ihrem Rekurs gegen den Asylentscheid Erfolg hatten, hat sich im ersten Jahr verdoppelt. Aus Sicht des Gerichts hatte das Staatssekretariat für Migration (SEM) viele Fälle zu wenig fundiert abgeklärt.

Situation hat sich gebessert

Inzwischen hat sich die Situation gebessert. Zu diesem Schluss kommt das Schweizerische Kompetenzzentrum für Menschenrechte (SKMR). In einem Bericht zuhanden des SEM hält es fest, dass bei der Zahl der Rückweisungen der Entscheide durch das Bundesverwaltungsgericht eine «beachtliche Trendwende» eingetreten sei. Die Rate der kassierten Entscheide im beschleunigten Verfahren sei seit Anfang 2020 je nach Berechnungsmethode von 18 bis 19 Prozent auf 10 bis 11 Prozent gesunken.

Aus Sicht des SKMR werden aber noch immer zu viele komplexe Fälle im beschleunigten Verfahren behandelt. Es bestehe Handlungsbedarf bei der Triage.

Hat ein Asylverfahren 2015 noch im Schnitt 280 Tage gedauert, ist das beschleunigte Asylverfahren heute durchschnittlich in 55 Tagen abgeschlossen. 33 Prozent der Entscheide werden vor Bundesverwaltungsgericht angefochten. In den Jahren vor der Einführung des neuen Asylverfahrens bewegte sich die Zahl zwischen knapp 21 und 29 Prozent.

Flüchtlingsorganisationen noch nicht zufrieden

Die Schweizerische Flüchtlingshilfe begrüsst die Verbesserungen. Aus ihrer Sicht besteht aber noch immer Handlungsbedarf. Komplexe Fälle würden noch zu oft im beschleunigten Verfahren behandelt. Gerade Menschen mit gesundheitlichen Problemen bleibe kaum genügend Zeit, diese zu benennen und zu belegen. Auch das Erkennen von Personen mit besonderen Bedürfnissen, zum Beispiel Opfer von Menschenhandel oder traumatisierte Personen, sei nach wie vor ungenügend.

Auch das Uno-Flüchtlingshilfswerk UNHCR hat sich mit der Evaluation des SEM befasst. Es kritisiert, dass die Untersuchung keinen umfassenden Überblick über das Funktionieren des neuen Asylsystems gebe. Wichtige Bereiche seien ausgeklammert oder nur rudimentär untersucht worden. So sei zum Beispiel die Frage, ob die Zuteilung ins beschleunigte oder erweiterte Verfahren korrekt erfolgt, nicht beantwortet worden. (lha)

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