Selbst-Doping soll künftig strafbar sein
Bundesrat will Doping-Sündern an den Kragen

Andere zu dopen, steht unter Strafe. Selbst-Doping hingegen nicht. Der Bundesrat will diese Unterscheidung nun abschaffen.
Publiziert: 29.11.2023 um 13:32 Uhr
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Aktualisiert: 29.11.2023 um 14:11 Uhr
Wer dopt, soll künftig mehr als nur eine Sperre fürchten müssen.
Foto: imago/Eibner

Der Bundesrat will, dass sich Sportlerinnen und Sportler, die sich dopen, einem Strafverfahren stellen müssen. Er will die Strafbestimmungen im Sportfördergesetz entsprechend anpassen. Wer sich selbst dopt, riskiert heute nur Sanktionen wie etwa eine Sperre.

Der St. Galler FDP-Nationalrat Marcel Dobler (43) hatte vor vier Jahren per Vorstoss eine härtere Gangart gegen Dopingsünder gefordert. Der Bundesrat sah ebenfalls Handlungsbedarf. Es könne nicht sein, dass es verboten ist, andere zu dopen – Selbst-Doping aber strafrechtlich nicht verfolgt wird, hielt die Regierung in einem Bericht fest. Fremddoping steht seit 2000 in der Schweiz unter Strafe. In sämtlichen Nachbarstaaten der Schweiz wird keine Unterscheidung gemacht, ob man sich selbst oder andere gedopt hat.

Bundesrat will Sportförderung ausbauen

Der Bundesrat will die Verschärfung beim Doping im Rahmen der Weiterentwicklung der Sportförderung angehen. Er plant weitere Massnahmen in diesem Bereich. Geprüft werden soll beispielsweise, ob sich der Bund mit Investitionsbeiträgen am Bau neuer, innovativer Anlagen für den Breitensport beteiligen kann. Ebenso lässt der Bundesrat klären, ob neben dem Bau auch der Betrieb von Sportanlagen von nationaler Bedeutung unterstützt werden soll. Statt eines nationalen Schneesportzentrums schweben ihm drei bis vier dezentrale Wintersportzentren vor. So soll der bund Schneesportlager ergänzend fördern können.

Weiter will der Bund das Förderprogramm Jugend+Sport (J+S) weiterentwickeln, dass es noch mehr Kinder und Jugendliche erreicht. Der Bundesrat denkt darüber nach, die Altersgrenze von 5 auf 4 Jahre zu senken und das Programm zu öffnen für Sportanbieter ausserhalb der klassischen Sport- oder Jugendvereine. Klären lassen will er auch, ob Bundesgelder nicht nur für einmalige, sondern auch für wiederkehrende Sport-Grossanlässe möglich sind.

Das Departement von Sportministerin Viola Amherd hat nun zwei Jahre Zeit, den Plan genauer auszuarbeiten. (SDA/lha)

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