Studenten müssen in Zürich zum Seelen-Strip
Wie schlank darf eine Lehrerin sein?

Wer in Zürich die Lehrerausbildung an der Pädagogischen Hochschule absolvieren will, muss buchstäblich die Hosen runterlassen: Die Schule fordert vor Studienbeginn ein ärztliches Attest. Ein «auffälliger» Body-Mass-Index kann schon zum Hindernis werden.
Publiziert: 03.10.2016 um 09:04 Uhr
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Aktualisiert: 23.09.2024 um 12:57 Uhr
Der Campus der Pädagogischen Hochschule Zürich beim Zürcher Hauptbahnhof.
Foto: Keystone/Walter Bieri

Von angehenden Studentinnen und Studenten will die Pädagogische Hochschule in Zürich (PHZH) sehr intime Sachen wissen: Sie verlangt nämlich von Bewerbern nicht nur ein Auszug aus dem Strafregister, sondern auch ein ärztliches Attest, wie die «Neue Zürcher Zeitung» berichtet.

Insbesondere müssen die Bewerber dann buchstäblich die Hosen runterlassen. Immerhin muss der Arzt Antworten auf von der Hochschule gestellte Fragen liefern. So etwa zu Grösse, Gewicht und Blutdruck. Die Schule will aber auch wissen, ob die zukünftigen Studenten in psychotherapeutischer Behandlung sind oder waren, ob sie Probleme mit Suchtmitteln hatten oder eine Sprachstörung aufweisen.

Intime Fragen beantworten

Eine Bewerberin musste sich laut der «NZZ» von der Vertrauensärztin der Hochschule sagen lassen, man zweifle an ihrer Eignung als Pädagogin, weil sie sich psychologisch hatte betreuen lassen und einen zu tiefen Bodymass-Index aufweise. Danach musste die Frau einen zusätzlichen Fragebogen ausfüllen und dabei 140 Aussagen bewerten.

Wer Lehrerin oder Lehrer werden will, muss Grösse, Gewicht und Blutdruck offenlegen (Symbolbild).
Foto: Keystone

Aussagen, die laut der Zeitung sehr intime Informationen verlangten: «Wer mir schaden will, muss mit meiner Vergeltung rechnen», «Es gibt übernatürliche Kräfte» oder «In der Partnerschaft habe ich oft grosse Angst, verlassen zu werden». Gegenüber der Zeitung sagt die Frau: «Ich empfand das ganze Prozedere als absurd und schikanös.» Die Frau sieht sich als psychisch und körperlich gesund. Sie halte ihr Gewicht seit Jahren konstant.

Gegenüber der Zeitung bestreitet PHZH-Rektor Hein Rhyn, dass ein auffälliger Body-Mass-Index als einziges Ausschlusskriterium dient. Er könne aber «ein Hinweis auf Essstörungen oder andere psychische oder somatische Erkrankungen sein.» Dies müsse von der Vertrauensärztin genauer abgeklärt werden. Es gebe keine allgemeinen Kriterien für den Ausschluss von der Lehrerausbildung. Für Rhyn ist das ärztliche Zeugnis aber aufgrund der Anforderungen an die psychische und physische Belastbarkeit durch den Lehrerberuf notwendig.

Zürich steht wohl allein da

Andere Schulen wie etwa die Pädagogische Hochschule Graubünden verzichten ganz auf ein ärztliches Attest. Eine medizinische Überprüfung stand gar nie zur Debatte. Es gebe auch keine gesetzlichen Grundlagen dafür. Auch bei der Pädagogischen Hochschule der Fachhochschule Nordwestschweiz brauchen Bewerber kein Attest vorzulegen. (hlm)

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