Ihnen wird ungetreue Amtsführung, Bestechung sowie Gehilfenschaft zur ungetreuen Amtsführung vorgeworfen, wie die BA mitteilte.
Im Zentrum der Untersuchung standen unter anderem Vergaben von zahlreichen Dienstleistungsverträgen im BAFU an externe IT-Firmen in den Jahren 2007 bis 2010. Einem der Hauptangeklagten, einem ehemaligen externen IT-Projektleiter, legt die BA mehrfache ungetreue Amtsführung, mehrfaches Bestechen, mehrfaches Sich bestechen lassen (Art. 322quater StGB) sowie Urkundenfälschung zur Last. Ein ehemaliger Sektionschef des BAFU muss sich wegen mehrfacher ungetreuer Amtsführung und mehrfachen Sich bestechen lassens verantworten. Zwei weitere Personen werden entweder wegen mehrfachen Bestechens und/oder Gehilfenschaft zur ungetreuen Amtsführung angeklagt. Für die zwei übrigen Personen lautet die Anklage auf Gehilfenschaft zur ungetreuen Amtsführung.
Dem damaligen IT-Projektleiter des Projekts DaZu (Datenzugang) wird vorgeworfen, während seines Mandats im BAFU von IT-Anbieterfirmen unrechtmässige Provisionszahlungen in der Höhe von insgesamt ca. CHF 118‘000 erhalten zu haben. Im Gegenzug sorgte er dafür, dass das BAFU mit diesen Unternehmen Dienstleistungsverträge abschloss. Weiter wird ihm vorgeworfen, zusammen mit dem damaligen Leiter Informatik, Logistik und Organisation (ILO) unter Umgehung des öffentlichen Beschaffungsrechts für das BAFU Softwarelizenzen und Informatikdienstleistungen im Wert von ca. einer halben Million Franken über eine von ihm kontrollierte Firma, und nicht direkt beim Anbieterunternehmen beschafft und im Gegenzug dem erwähnten ILO-Chef nicht gebührende geldwerte Vorteile von mehreren Zehntausenden Franken in Form von Bargeld, Reisen und Geräten zukommen lassen zu haben. Den Schaden zu Lasten des BAFU aus besagten Verträgen beziffert die BA auf über eine halbe Million CHF.
Dem erwähnten vormaligen Sektionschef ILO wird vorgeworfen, im Zusammenhang mit seiner amtlichen Tätigkeit vom Projektleiter DaZu ihm nicht gebührende Vorteile in der Höhe von gesamthaft ca. 50‘000 Fr im Gegenzug zu den erwähnten Softwarelizenzen und Informatikdienstleistungen sowie weiteren IT-Vergaben an vom Projektleiter kontrollierte Firmen angenommen zu haben.
Zwei weiteren Mitangeklagten wird vorgeworfen, mit dem ehemaligen IT-Projektleiter im BAFU unrechtmässige Provisionszahlungen in der Höhe von insgesamt ca. 100‘000 Fr vereinbart und diesem bezahlt zu haben.