Schweizer Rechtssystem unter der Lupe
Wer vermögend ist, hat die besseren Karten.

Die Bundesverfassung schreibt vor, dass in Strafverfahren alle Beschuldigten gleich behandelt werden. Doch: Wer vermögend ist, hat klar die besseren Karten.
Publiziert: 12.11.2023 um 14:13 Uhr
Bronzestatue der Justitia: Früher stand sie in der römischen Mythologie für die ausgleichende Gerechtigkeit. Heute symbolisiert sie das Rechtswesen an sich (Archivbild).
Foto: IMAGO/Panama Pictures
Bronzestatue der Justitia: Früher stand sie in der römischen Mythologie für die ausgleichende Gerechtigkeit. Heute symbolisiert sie das Rechtswesen an sich (Archivbild).
Foto: IMAGO/Panama Pictures
Katharina Siegrist
Beobachter

Es gibt Orte, an denen es unerheblich sein sollte, ob man arm oder reich ist, aus einer bildungsfernen Schicht kommt oder aus einem anderen Land. Die Schule ist ein solcher Ort, oder das Spital. Und sicher auch der Gerichtssaal. Doch ist der tatsächlich ein solcher neutraler Ort? Drei Thesen, wo die Strafjustiz Leute aufgrund ihrer Vermögensverhältnisse ungleich behandelt – und was an ihnen dran ist.

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