Schweizer Recht statt fremde Richter
SVP-Selbstbestimmungsinitiative ist zustande gekommen

Die Selbstbestimmungsinitiative der SVP ist mit 116'428 Unterschriften zustande kommen. Die Initiative fordert, dass die Bundesverfassung über den Völkerrecht stehen soll.
Publiziert: 08.09.2016 um 15:48 Uhr
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Aktualisiert: 30.09.2018 um 17:01 Uhr
Alt Bundesrat Christoph Blocher, links, und Staatsrat Oskar Freysinger, rechts, von der SVP, bei der Medienkonferenz zur Einreichung der Selbstbestimmungsinitiative "Schweizer Recht statt fremde Richter"
Foto: Peter Schneider

Über die Initiative «Schweizer Recht statt fremde Richter» der SVP wird voraussichtlich das Stimmvolk entscheiden. Die sogenannte Selbstbestimmungsinitiative ist formell zustande gekommen.

Von insgesamt 117'404 eingereichten Unterschriften waren 116'428 gültig, wie die Bundeskanzlei am Donnerstag mitteilte. Die SVP hatte die Unterschriften im August eingereicht. Sie will in der Bundesverfassung verankern, dass diese über dem Völkerrecht steht - unter Vorbehalt von zwingenden Bestimmungen des Völkerrechts wie dem Verbot von Sklaverei und Völkermord.

Im Fall eines Widerspruchs zwischen völkerrechtlichen Verpflichtungen und der Bundesverfassung soll sich der Bund für eine Anpassung der völkerrechtlichen Verpflichtungen einsetzen. Ist das nicht möglich, soll der völkerrechtliche Vertrag gekündigt werden.

Hinzu kommt eine weitere Verfassungsänderung: Für das Bundesgericht sollen neben den Bundesgesetzen nur noch jene völkerrechtlichen Verträge massgebend sein, die dem Referendum unterstanden haben. Das ist beispielsweise bei der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) nicht der Fall.

Eine rote Linie ziehen

Auslöser für die Selbstbestimmungsinitiative war ein Urteil des Bundesgerichts zur Wegweisung eines Ausländers. Das Bundesgericht hielt darin fest, in der Beurteilung von Ausschaffungsfällen trotz Annahme der Ausschaffungsinitiative an die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) und die Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) gebunden zu sein.

Die SVP wolle mit der Initiative eine rote Linie ziehen, sagten die Vertreter der Partei bei der Einreichung der Unterschriften. Die rote Linie sei dort, wo der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) ein Urteil fälle, das einem Volksentscheid widerspreche.

Die Gegner sprechen von einer «Anti-Menschenrechtsinitiative". Die SVP wolle die Hürden für die Umsetzung von Volksbegehren senken, die gegen Grundrechte verstiessen. Die Annahme der Initiative liefe auf eine Kündigung der EMRK hinaus, sagen die Gegner. Dem widersprechen die Initianten. (SDA)

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