Der Verein Ecopop ist mit einer Beschwerde gegen BLICK vor dem Presserat auf der ganzen Linie abgeblitzt. Die Instanz für medienethische Fragen in der Schweiz hat entschieden, dass die Artikel «Auschwitz-Skandal im Bundeshaus», «Grüner Nationalrat vergleicht Juden mit Schweinen» und «Die grausamen Nazi-Verbrechen, das grosse Vergessen» vom 28. und 29. September 2017 die Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten nicht verletzt haben.
Dasselbe gilt für den Artikel «Tierquäler Ulrich K. vermietet Wiese an Fahrende, Anwohner haben genug vom Wohnwagen-Lager». Gegen diesen Bericht vom 18. Juni 2018 hatte die Gesellschaft für bedrohte Völker Beschwerde eingereicht. Auch hier gab der Presserat BLICK vollumfänglich recht.