Schweiz will Baskin ausliefern
Unterstützer von ETA-Aktivistin wollen rekurrieren

Das Bundesamt für Justiz teilte heute mit, es habe die Auslieferung der ETA-Aktivistin Nekane Txapartegi bewilligt. Die Baskin und ihre Unterstützer wollen den Entscheid anfechten.
Publiziert: 23.03.2017 um 17:43 Uhr
|
Aktualisiert: 04.10.2018 um 21:12 Uhr
Die ETA-Aktivistin Nekane Txapartegi soll an Spanien ausgeliefert werden.
Foto: Guardia Civil

Alle Voraussetzungen für eine Auslieferung der ETA-Aktivistin Nekane Txapartegi an Spanien seien erfüllt, schreibt das Bundesamt für Justiz (BJ) heute Morgen. Auch Rolf Zopfi, Sprecher der Menschenrechtsorganisation Augenauf bestätigt, dass ihre Anwälte den Auslieferungsentscheid erhalten hätten. Zopfi steht in engem Kontakt mit Txapartegis Anwälten.

Txapartegi war am 6. April 2016 in Zürich festgenommen und in Auslieferungshaft gesetzt worden. In Spanien wurde sie wegen Unterstützung der baskischen Untergrundorganisation ETA zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und neun Monaten verurteilt. Die Strafe wurde später auf drei Jahre und sechs Monate reduziert.

Unter falscher Identität in der Schweiz

Die Baskin tauchte vor Antritt der Gefängnisstrafe unter und lebte nach eigenen Angaben seit 2009 unter falscher Identität in der Schweiz. Im Auslieferungsverfahren machte sie geltend, sie sei in Spanien auf der Grundlage eines unter Folter abgelegten Geständnisses verurteilt worden. Zudem rügte sie, die spanischen Behörden hätten ihre Anzeige wegen Folter nicht ernsthaft untersucht.

Die ETA-Aktivistin habe nicht glaubhaft darlegen können, dass sie in Spanien tatsächlich gefoltert worden sei, schreibt nun das BJ. Um diese Vorwürfe prüfen zu können, habe es Unterlagen eingeholt. Die spanischen Behörden hätten alle verlangten Unterlagen übermittelt. Auch hätten sie ausdrücklich erklärt, dass die Frau nicht gefoltert worden sei.

Das BJ weist darauf hin, dass das Bundesgericht in einem ähnlichen Fall aus dem Jahr 2002 die Auslieferung eines mutmasslichen ETA-Mitglieds bewilligt habe. Damals habe das Bundesgericht erklärt, dass die Annahme nicht gerechtfertigt sei, in Spanien werde systematisch gefoltert. Auch im vorliegenden Fall sei man darum zum Schluss gelangt, dass die Auslieferung nicht wegen Verletzung der Grundrechte abgelehnt werden könne, schreibt das BJ.

Entscheid noch nicht rechtskräftig

Der Entscheid des BJ ist noch nicht rechtskräftig. Die ETA-Aktivistin kann ihn innert 30 Tagen beim Bundesstrafgericht anfechten. Dies werde laut Zopfi auch geschehen. Man prüfe nun den Entscheid des BJ, sagt Zopfi. Erst dann werde man zum Inhalt des Entscheids Stellung nehmen.

Da auch noch ein Asylgesuch hängig ist, kann Txapartegi erst ausgeliefert werden, wenn auch dieses abgelehnt wird. 

Auf der Online-Plattform «Free Nekane», die die Unterstützer von Txapartegi betreiben, werden für morgen Freitag in Bern, Basel und Zürich Demonstrationen gegen den negativen Entscheid des BJ angekündigt. (thk/SDA)

Fehler gefunden? Jetzt melden
Was sagst du dazu?