Dies heisst es in einem am Donnerstag präsentierten Forschungsbericht. Der Kanton St. Gallen beauftragte Forscherinnen des Historischen Instituts der Universität Bern, Akten in den Archiven zu suchen und und für jedes adoptierte Kind aus Sri Lanka ein digitales Dossier zu erstellen.
Die Auswertung zeigt, dass die involvierten kommunalen und kantonalen Behörden die damals geltenden Vorschriften in hohem Mass nicht umsetzten. «So ist in keinem einzigen analysierten Verfahren überliefert, dass sämtliche damals geltenden Gesetzesvorschriften eingehalten worden wären», heisst es im Bericht.
Insgesamt 40 Geburtsscheine würden Ungereimtheiten aufweisen. Den Kindern, meist Babys unter sechs Monaten, sei keine gesetzliche Vertretung zur Seite gestellt, das Pflegeverhältnis mangelhaft beaufsichtigt oder aber Kinder Paaren zugesprochen worden, ohne vorgängig die dort vorherrschenden Verhältnisse ausreichend abzuklären.
Der Forschungsbericht bezieht sich ausschliesslich auf Unterlagen der St. Galler Behörden und der Stiftung Adoptio. Weiterführende Recherchen in sri-lankischen Archiven wären eminent wichtig, schreiben die Verfasserinnen. Mit mündlichen Befragungen sollte auch den Betroffenen und ihren leiblichen Eltern Gehör verschafft werden.
(SDA)