Mit der Absichtserklärung bekräftigten die beiden Länder ihren Willen, die Zusammenarbeit im Migrationsbereich zu institutionalisieren, teilte das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) am Mittwochabend mit.
Bald würden sich Experten beider Länder in der Schweiz treffen, um konkrete Themenfelder zu besprechen. Beispiele für Bereiche, in denen die Schweiz und Georgien enger zusammenarbeiten wollen, seien die Prävention von irregulärer Migration, die Rückübernahme oder die Förderung regulärer Migration.
Die Partnerschaft soll aber einen Rahmen für alle Aspekte der Migrationszusammenarbeit mit Georgien bilden. Sie schaffe jedoch keine neuen Rechtsansprüche und -Pflichten.
Bei der Migration pflegen Georgien und die Schweiz seit langem Beziehungen. 2005 schlossen sie ein Rückübernahmeabkommen. 2014 folgte eines über Visaerleichterungen für Diplomatinnen und Diplomaten. 2019 wurde die bilaterale Zusammenarbeit im Migrationsbereich mit der Unterzeichnung einer gemeinsamen Erklärung weiter gestärkt. Georgien ist laut EJPD das siebte Land, mit dem die Schweiz eine Migrationspartnerschaft eingeht.
Im Anschluss an ihr Treffen mit dem Amtskollegen stattete die EJPD-Vorsteherin Innenminister Vakhtang Gomelauri einen Höflichkeitsbesuch ab.
(SDA)