Die Kommission liess sich über den Stand der Verhandlungen für ein institutionelles Abkommen zwischen der Schweiz und der EU informieren, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Dem Bundesrat zufolge stehe der Abschluss kurz bevor, heisst es in der Mitteilung.
Vor diesem Hintergrund befasste sich die APK mit der Kohäsionsmilliarde. Die Staatspolitische Kommission (SPK) und die Finanzkommission (FK) des Ständerates hatten sich für Bedingungen ausgesprochen. Sie beantragten der APK, die Beratungen zur Kohäsionsmilliarde zu sistieren.
Nicht zusätzlich Öl ins Feuer giessen
Neue Beiträge an die EU kämen nur in Frage, wenn die EU die Regulierung der Schweizer Börse unbefristet anerkenne und sichtliche Fortschritte in den bilateralen Beziehungen gemacht würden, argumentierten sie.
Die APK hat den Antrag mit 8 zu 4 Stimmen abgelehnt. Die Kommissionsmehrheit halte es nicht für angebracht, dass die Schweiz zusätzlich Öl ins Feuer giesse, indem sie eine ungerechtfertigte formelle Verknüpfung herstelle, schreiben die Parlamentsdienste. Eine Sistierung wäre ein falsches Signal an die EU, das Vertrauensverhältnis müsse wieder hergestellt werden.
Keine Bedingungen wegen des Präsidenten
Ein Teil der Kommission wollte jedoch in den Bundesbeschlüssen zu den Rahmenkrediten verankern, dass der Bundesrat diese erst umsetzen darf, wenn sich klar ersichtlich Verbesserungen in den bilateralen Beziehungen zur EU abzeichnen und die EU keine diskriminierenden Massnahmen gegen die Schweiz erlässt.
Das lehnte die Kommission bei 6 zu 6 Stimmen mit Stichentscheid von Präsident Filippo Lombardi (CVP/TI) ab. Ebenfalls mit Stichentscheid nahm sie die Bundesbeschlüsse in der Gesamtabstimmung an. In den Augen der Mehrheit genügt eine entsprechende Erklärung bei der Beratung des Geschäfts im Ständerat.
Nationalrat kann nachjustieren
Der Nationalrat werde das Geschäft voraussichtlich im ersten Quartal 2019 behandeln und könne bei seiner Beratung die Konsequenzen aus den letzten Beschlüssen der EU ziehen, insbesondere zur Börsenäquivalenz, argumentieren die Ständerätinnen und Ständeräte.
Zur Debatte stehen 1,3 Milliarden Franken zur Verringerung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten in der EU. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus dem Rahmenkredit Kohäsion, dem Rahmenkredit Migration sowie dem Eigenaufwand der Bundesverwaltung.
Der grössere Rahmenkredit - jener zur Verringerung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten in der erweiterten EU - fällt in die Zuständigkeit der APK. Für den Rahmenkredit Migration von 190 Millionen Franken ist die SPK zuständig. (SDA)