Nach Einschätzung von Amnesty International fehlt der nach 20-jähriger Vorbereitung im Mai 2023 gegründeten Nationalen Menschenrechtsinstitution der Schweiz (NMRI) das Mandat zur Entgegennahme von Beschwerden, wie aus dem am Mittwoch veröffentlichten Bericht hervorgeht.
Laut dem Bundesrat gehört zu den Aufgaben dieser unabhängigen Institution der Schutz und die Förderung der Menschenrechte in der Schweiz in Zusammenarbeit mit den Bundesbehörden, Kantonen und Gemeinden sowie mit weiteren relevanten Akteuren.
Bewilligungen für Demonstrationen
Amnesty kritisiert auch, dass für öffentliche Versammlungen in der Schweiz eine Bewilligung erforderlich sei. Nicht bewilligte friedliche Demonstrationen seien gewaltsam aufgelöst worden. Und nach der Eskalation des Nahostkonfliktes in Gaza seien in mehreren Städten der Deutschschweiz vorübergehende Demonstrationsverbote verhängt worden.
Amnesty International erinnert auch daran, dass der Uno-Ausschuss gegen Folter nach einer Überprüfung der Schweiz rasche Fortschritte bei der Einführung eines Foltertatbestandes im Strafrecht gefordert habe.
Fortschritte seien ebenfalls nötig bei der Stärkung des nationalen Präventionsmechanismus und der Schaffung eines unabhängigen Mechanismus zur Untersuchung und strafrechtlichen Verfolgung von Vorwürfen über Polizeigewalt und Gewalt gegen Personen in Gewahrsam in allen Kantonen. (SDA/mam)