Mindestens 180 Wölfe und 20 Rudel leben aktuell in der Schweiz, und der Wolfsbestand wächst weiter an. Angesichts der Herausforderungen für die Alpwirtschaft will der Bundesrat Wolfsabschüsse weiter erleichtern. Das teilte die Regierung am Mittwoch mit. Sie hat eine entsprechende Teilrevision der Jagdverordnung in die Vernehmlassung geschickt.
Neu sollen unter anderem die Abschüsse von schadenstiftenden Einzelwölfen erleichtert werden, wie der Bundesrat am Mittwoch mitteilte. Dabei soll die zum Abschuss freigegebene Schwelle von zehn auf acht Nutztierrisse gesenkt werden in Gebieten, in denen Wölfe unterwegs sind und bereits früher Schäden anrichteten.
Dazu zählen zum Schaden sollen künftig nicht nur getötete, sondern auch schwerverletzte Rinder und Pferde sowie Lamas und Alpakas. Das soll sowohl für Abschüsse von Einzelwölfen als auch für Rudelwölfe gelten.
Sofortiger Abschuss bei Gefährdung von Menschen
Wölfe sollen künftig zudem abgeschossen werden können, wenn sie Menschen «erheblich» gefährden. Diese Regel soll für Einzel- und Rudelwölfe gelten und ohne Zustimmung des Bundesamts für Umwelt (Bafu) möglich sein.
Reguliert werden können sollen neu auch Rudel, bei denen kein Nachwuchs auf die Welt gekommen ist. Abgeschossen werden dürften mit Zustimmung des Bundes dann auch Jungtiere aus dem Vorjahr. Voraussetzung dafür sind ein grosser Schaden oder die erhebliche Gefährdung von Menschen sowie ein regional gesicherter Wolfsbestand.
Der Wolf bleibt damit geschützt und wird nicht jagdbar, ein Abschuss soll weiterhin nur unter den genannten Voraussetzungen möglich. Gegenüber der vom Volk abgelehnten Revision des Jagdgesetzes werden zusätzliche Bedingungen für die Wolfsregulierung beibehalten. Die Schweizer Stimmbevölkerung hatte im September 2020 den von Bundesrat und Parlament erarbeiteten Vorschlag für eine Revision des Jagdgesetzes abgelehnt.
Vorgesehen ist, dass die Änderungen auf den Alpsommer 2023 in Kraft treten. Die Vernehmlassung dauert bis am 23. Februar 2023. (sie/sda)