Finanzministerin Karin Keller-Sutter und Christian Bock seien übereingekommen, die Spitze des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) neu zu besetzen, teilte die Landesregierung mit. Der Gesamtbundesrat habe dem Schritt an seiner Sitzung zugestimmt.
Ab sofort übernimmt Bocks bisherige Stellvertreterin Isabella Emmenegger interimistisch dessen Aufgaben. Der bisherige BAZG-Direktor wird dem Finanzdepartement während zweier Monate für Spezialaufgaben zur Verfügung stehen. Seine Stelle wird ausgeschrieben.
Unter Druck
Nähere Angaben zu den Gründen von Bocks Abgang machte der Bundesrat nicht. Er dankte dem promovierten Juristen in der Mitteilung für seine engagierte Arbeit und sprach ihm seine Anerkennung aus.
Bock stand schon länger unter Druck: Die Stimmung in seiner Behörde sei schlecht, schrieb CH Media. Ein neues Zollgesetz, das die Kompetenzen des Zolls massiv ausweiten soll, sorgte im Parlament für rote Köpfe.
Der Bundesrat hatte 2019 entschieden, dass Zollbeamtinnen und Grenzwächter neu denselben Job haben sollen. Dazu gehört, dass auch die bisherigen zivilen Zollfachleute Uniform tragen und bewaffnet werden. Das Rahmengesetz zu der Reorganisation ist noch immer im Parlament hängig. Im April hatte die Wirtschaftskommission des Nationalrates einen Rückweisungsantrag zum totalrevidierten Zollgesetz relativ knapp mit 11 zu 9 Stimmen bei vier Enthaltungen abgelehnt.
Nach Kritik an der Vorlage aus den Kantonen hatte Bundesrätin Karin Keller-Sutter bereits im Januar eine Arbeitsgruppe um den früheren Aargauer Regierungsrat Urs Hofmann (SP) eingesetzt. Umstritten sind insbesondere, welche Kompetenzen Mitarbeitende des BAZG künftig haben sollen und welche Regeln für den Umgang mit heiklen Daten gelten sollen. Beim Personal des BAZG stiess die Reform ebenfalls auf Kritik.
Bock bekommt eine Abgangsentschädigung von zwölf Monatslöhnen, wie «20 Minuten» schreibt. Die Modalitäten seien in der Bundespersonalverordnung geregelt, wie Pascal Hollenstein, Kommunikationschef des Finanzdepartements schreibt.
Bock werde noch zwei Monate für Spezialaufgaben zur Verfügung stehen. Dann läuft eine dreimonatige Kündigungsfrist bis Ende Oktober 2023. «Ab diesem Zeitpunkt erhält er den Lohn für weitere zwölf Monate», so Hollenstein.
Seit 2016 im Amt
In der Mitteilung heisst es, Bock habe während seiner Amtszeit erfolgreich zahlreiche Grossprojekte geführt, schrieb der Bundesrat. Während der Pandemie und im Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg habe er sich als ausgezeichneter Krisenmanager erwiesen.
Christian Bock war 2016 zum Chef der damaligen Eidgenössischen Zollverwaltung gewählt worden. Anfang 2022 wurde diese im Zuge der Zusammenlegung von Zoll und Grenzwache in Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit unbenannt. (SDA/bro)