Diese Praxis habe sich bewährt und keinen Anlass zu Beanstandungen gegeben, heisst es in der Stadtratsantwort vom Mittwoch auf eine Anfrage von vier Gemeinderätinnen von GLP, Grünen, Mitte und SP.
Diese gaben in ihrem Vorstoss zu bedenken, dass sich in den Sommerbädern eine «liberalere Praxis» durchgesetzt habe als in den Hallenbädern. «Oben-ohne» zu schwimmen oder zu sünnelen sei dort erlaubt. Auch Tangas und Mikrobikinis würden nicht beanstandet.
In den Hallenbädern werde hingegen eine «sportlichere Atmosphäre» angestrebt, hiess es in der Anfrage. Konkret: Badehose für alle sowie bedeckte Brüste bei Frauen. Diese Ungleichbehandlung von Mann und Frau könnte laut den Parlamentarierinnen rechtlich heikel sein.
Kein Unterschied zwischen Sommer- und Hallenbäder
Sie forderten stattdessen eine genderneutrale Regelung. «Alle sollen frei entscheiden dürfen, was sie von Badehose über Badekleid bis Burkini tragen möchten.»
Der Stadtrat schreibt aber, dass gar kein Unterschied zwischen Sommer- und Hallenbädern gelte. Die Regelung werde zudem ohnehin schon geschlechterunabhängig angewendet.
In der Badeordnung ist also weiterhin festgehalten, dass das Verhalten und die Badebekleidung das sittliche Empfinden nicht verletzen darf und das Baden ausschliesslich mit «ordentlicher Badebekleidung gestattet» ist. Ergänzende Bestimmungen zur Badebekleidung gebe es keine, antwortete der Stadtrat. (SDA)