Bei den Diskussionen um mehr Flankierende Massnahmen zur Personenfreizügigkeit im Bereich Lohnschutz bremsen die Arbeitgeber, wo sie nur können. Auch Wirtschaftsminister Johann Schneider-Ammann übt Zurückhaltung. So will er laut Insidern parallel zur Botschaft über die Masseneinwanderungsinitiative nur eine von vier im letzten Sommer sisiterten Massnahmen zur Umsetzung vorschlagen.
Doch nun bringt Schneider-Ammans Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) laut mehreren Quellen eine neue Massnahme zur Bekämpfung von Lohndumping-Ringen aus dem EU-Raum. So will man eine Adresspflicht für EU-Firmen einführen, die in der Schweiz tätig sind. So müsste jede Firma eine Schweizer Zustelladresse angeben.Dortin würden zum Beispel Sanktionen zugestellt. Zudem würde eine solche Adresse abschreckend wirken. Das Seco wollte dazu wegen laufender Diskussionen nicht Stellung nehmen.
Der Arbeitgeberverband zeigt sich offen für eine solche Massnahme. «Wenn man feststellt, dass eine Schweizer Zustelladresse Probleme löst, sind wir bereit eine solche Pflicht ernsthaft zu prüfen», sagt Roland Müller, Direktor der Arbeitgeberverbandes.