Rassistische und diskriminierende Symbole zu verbieten, steht immer wieder zur Diskussion. Doch bisher blieb das Anliegen stets ohne Erfolg. Wohl auch, weil die Wirksamkeit eines Verbots umstritten ist. Am Freitag warnte ein Experte, dass Verbote unter anderem ein Gefühl falscher Sicherheit vermitteln könnten.
Doch jetzt kommt Bewegung ins Thema. Die Rechtskommission des Nationalrates ist aufgrund zweier Vorstössen zum Schluss gekommen, dass Handlungsbedarf besteht. Sie «hält es für notwendig, stärker gegen die Verwendung und Verbreitung von Nazi-Symbolen vorzugehen», heisst es in der Medienmitteilung.
Spezialgesetz soll her
Sie schlägt ein Spezialgesetz vor, damit Verstösse gegen das Verbot geahndet werden können. Mit 12 zu 11 Stimmen sprach sie sich für eine entsprechende Kommissionsinitiative aus.
Damit stellt sie sich gegen die Haltung des Bundesrates. Dieser hat sich letztes Jahr gegen ein generelles Verbot von Nazi-Symbolik in der Öffentlichkeit ausgesprochen und empfahl, eine entsprechende Forderung von Mitte-Nationalrätin Marianne Binder-Keller (64) abzulehnen. Denn: Prävention sei besser als Gegenmittel geeignet als Strafe, so der Bundesrat.
Nazi-Symbole nur zu Werbezwecken strafbar
Bisher verboten sind solche Symbole nur, um Werbung für eine menschenverachtende Ideologie zu machen. Das aber bedeutet, dass etwa ein Hitlergruss straffrei bleiben kann.
Als beispielsweise 2010 an einer Veranstaltung der Partei national orientierter Schweizer (Pnos) auf dem Rütli mehrfach der Hitlergruss gezeigt wurde, entschied das Bundesgericht gegen eine Strafe, da es sich nicht um Propaganda gegenüber Drittpersonen handelte.
Auch die Militärjustiz sah in mehreren Instanzen keinen Straftatbestand erfüllt, als 2017 ein Offizier der Swisscoy-Truppe im Kosovo Nazi-Gesten zeigte. Erst 2021 entschied das Militärkassationsgericht, dass der Tatbestand der Rassendiskriminierung erfüllt gewesen sei.
Allgemeines Verbot gefordert
Solche Grauzonen soll es künftig nicht mehr geben. Anstoss für den Vorschlag einer Spezialgesetzgebung gaben zwei Vorstösse: einer von SP-Nationalrat Angelo Barrile (46) und einer von SP-Nationalrätin Gabriela Suter (50). Beide fordern ein allgemeines Verbot von rassendiskriminierenden Symbolen.
Doch obwohl beide Vorstösse sehr ähnlich sind, wurde nur jenem von Barrile mit 12 zu 11 Stimmen zugestimmt. Denn dieser liesse sich mit einer solchen Spezialgesetzgebung umsetzen.
Das Problem mit der Liste
Ein solches Spezialgesetz hätte aber auch Nachteile. Es würde eine abschliessende Liste mit den verbotenen Symbolen beinhalten, etwa bestimmter Nazi-Symbole.
«Die Einschränkung auf eine bestimmte Ideologie ist für mein Rechtsempfinden problematisch. Es kann ja nicht sein, dass Nazi-Symbole verboten sind, aber solche des Ku-Klux-Klans beispielsweise weiter öffentlich verwendet werden dürfen», findet hingegen Suter.
Zudem: Eine Liste mit verbotenen Nazi-Symbolen führe zum Problem, dass auf andere Symbole der Ideologie ausgewichen werden kann, die nicht auf der Liste stehen. Suter fordert deshalb, dass das Strafgesetz, welches jetzt schon greift, wenn Propagandazwecke verfolgt werden, auf alle Fälle ausgeweitet werden soll.
«Lieber ein erster Schritt, als gar keine Bewegung»
Sie werde den Vorschlag der Kommission dennoch stützen, sagt Suter: «Lieber ein erster Schritt als gar keine Bewegung.» Doch sie befürchtet, dass es, wenn überhaupt, dann einfach bei einem Verbot von Nazi-Symbolik bleibe, ohne dass in einem nächsten Schritt andere menschenverachtende und diskriminierende Symbole aufgenommen würden.
Welche Lösung zum Zuge kommen wird, ist noch nicht in Stein gemeisselt. Der Entscheid der Nationalratskommission fiel sehr knapp aus. Mit 11 zu 10 Stimmen bei einer Enthaltung wurde ihr Vorstoss abgelehnt. «Aus meiner Sicht ist der Ausgang in der ständerätlichen Kommission und im Rat völlig offen», so Suter.