Polizist sein ist ein harter Job. Immer öfters werden Polizisten wegen Amtsmissbrauch angeklagt (BLICK berichtete). Zusätzlich nimmt die Gewaltbereitschaft gegenüber Beamten zu. Im Jahr 2000 wurden gemäss «Tages-Anzeiger» 800 Anzeigen wegen Gewalt und Drohungen gegen Beamte und Behörden eingereicht, 2015 waren es bereits 2800.
Drei Tage Haft
Alarmierend sei dies, finden die beiden Nationalräte Bernhard Guhl (BDP) und Marco Romano (CVP). Die Angriffe seien nicht nur häufiger, sondern auch brutaler geworden, so Guhl zum «Tages-Anzeiger». Die Täter nähmen bewusst schwere Verletzungen in Kauf.
Gegen diese Pöbler wollen die beiden Politiker nun vorgehen. Ihre Waffe: Eine parlamentarische Initiative, unterschrieben von Nationalräten aller Parteien. Drei Tage Haft soll Beamten-Angreifern blühen. Romano und Guhl erhoffen sich eine abschreckende Wirkung. Wenn potenzielle Täter wüssten, dass ihnen mindestens drei Tage Gefängnis drohten, werde dies präventiv wirken, ist Guhl überzeugt.
Heute kämen viele mit Geldstrafen davon, was Gewalttäter kaum beeindrucke. «Die Situation ist inakzeptabel, und wir müssen Behörden und Beamte besser schützen», so Guhl.
Hooligans im Visier
Auch beim Sport erhofft man sich mit dieser Massnahme Verbesserungen. Max Hofmann ist Generalsekretär des Verbands Schweizerischer Polizeibeamter. Wenn Hooligans, welche bei Ausschreitungen nach dem Spiel Polizisten attackieren, künftig mindestens drei Tage hinter Gitter müssten, habe dies spürbarere Konsequenzen als eine Geldstrafe, so Hofmann. Denn der Täter fehle an seinem Arbeitsplatz, und die Bestrafung werde vom Umfeld des Täters bemerkt.
Mitgegangen mitgefangen
Bisher gilt eine Maximalstrafe von drei Jahren, es kann jedoch auch eine Geldstrafe ausgesprochen werden. Geht es nach dem Parlamentariern, sollen künftig mindestens drei Tage Haft anfallen, für Wiederholungstäter bis zu sechs Jahre Gefängnis. Ebenfalls neu sollen auch Mitläufer bestraft werden können.
Aber auch nach dem Modell Guhl-Romano bekommen Ersttäter eine zweite Chance, denn die Strafe könne bedingt ausgesprochen werden. Erst im Wiederholungsfall heisst es dann: Einziehen ins Gitterstab-Hotel.
Auch Politiker sind nicht vor Ausfälligkeiten gefeit, wie das jüngste Beispiel zeigt: SVP-Nationalrätin Céline Amaudruz wurde in Genf mit 1,92 Promille Alkohol im Blut beim Schlangenlinien-Fahren erwischt.
Zuerst verweigerte sie die Polizei-Kontrolle, dann sei sie gemäss «Le Temps» laut geworden. Erst auf Zureden ihres Anwalts, Nationalratskollege Christan Lüscher (FDP), willigte sie in eine Alkoholprobe ein. (shu)