Asylsuchende sollen ihre Handy-Daten preisgeben, so will es das Parlament. Mit diesem Eingriff in die per Verfassung geschützte Privatsphäre soll die Identität eines Asylbewerbers leichter festgestellt und allenfalls seine Reiseroute rekonstruiert werden können.
In unserem nördlichen Nachbarland darf das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) seit September 2017 Mobiltelefone auswerten. Wie in der Schweiz gibt es auch in Deutschland Bedenken, ob der Grundrechtseingriff vertretbar ist. Vor allem zeigt sich nun: Die Auswertung der Handy- und Laptop-Daten ist aufwendig und teuer, der Nutzen aber verschwindend gering.
5000 Auswertungen vorgenommen
Von September 2017 bis Mai 2018 hat das Bamf von rund 5000 Asylsuchenden Mobiltelefone, iPads oder Laptops ausgelesen, wie die deutsche Regierung auf eine Anfrage des Parlaments erklärt. Es wurden zum Beispiel die Ländercodes der gespeicherten Kontakte, die angerufenen Nummern oder in Mails und SMS verwendete Sprachen ausgewertet. Auch Geodaten wurden erhoben.
In etwa einem Drittel der Fälle stützten die Daten die Angaben der Asylsuchenden, bei fast zwei Drittel der Asylbewerber waren die erhobenen Handy- und Computerdaten «hinsichtlich Identität und Herkunft» nutzlos. Und lediglich in etwa 100 Fällen widersprachen die Daten dem, was ein Asylsuchender bei der Befragung angegeben hatte. Um das in Relation zu setzen: In diesem Zeitraum beantragten in Deutschland über 230'000 Personen Asyl.
Geräte für 4,8 Millionen Euro
Laut der deutschen Bundesregierung hat das Bamf allein im Jahr 2017 für 4,8 Millionen Euro Geräte und Software zur Datenauslese angeschafft, wie Netzpolitik.org schreibt – und das bei einem Nutzen in nicht einmal 0,1 Prozent der Asylfälle. (pt)