Schlamperei oder Vertuschung?
Dokumente in der Affäre Markwalder verheimlicht!

Bei der Entlastung von Christa Markwalder wurde nicht nur falsche Transparenz vorgegaukelt, sondern auch schludrig gearbeitet. Das Geschäft soll nun nochmals aufgerollt werden.
Publiziert: 03.06.2015 um 16:56 Uhr
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Aktualisiert: 01.10.2018 um 00:22 Uhr
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FDP-Nationalrätin Christa Markwalder.
Foto: EQ Images
Von Joël Widmer

Sowohl die Aussenpolitische Kommission (APK) als auch das Büro des Nationalrates haben ohne saubere Analyse der Akten über  die Amtsgeheimnisverletzung von Christa Markwalder beraten. Viele involvierte Parlamentarier gingen davon aus, dass nur zwei der vier von Markwalder 2013 herausgegebenen Dokumente einen Bezug zum Kasachstan-Lobbying hatten. Darum hat die APK auch jene zwei Dokumente publiziert und zwei weitere vertuscht.

Doch eines der beiden weiteren Kommissionsdokumente war ebenfalls von den kasachischen Auftraggebern via Lobbyistin angeregt. Markwalder thematisierte darin zwar gestohlene Volksvermögen in Tschechien. Sie fragte aber auch: «Geht die Staatsanwaltschaft in ähnlich gelagerten Fällen wie zum Beispiel Kasachstan gleich vor?» Mehreren Politikern war dies gestern auf Anfrage nicht bekannt. Sie hatten die Dokumente wohl gar nicht gelesen, als sie über den Fall Markwalder berieten.

Warum auch AKP-Chef Carlo Sommaruga (SP) nur zwei der vier Dokumente zur Publikation vorschlug, bleibt unklar.

Er selbst wollte gestern nichts mehr sagen. Kommissionskollegen sprechen von einem «technischen Unfall».

Das Geschäft soll nun nochmals aufgerollt werden. CVP-Aussenpolitikerin Kathy Riklin sagt, sie sei eigentlich nicht für die Veröffentlichung der Kommissionsunterlagen. «Doch wenn Transparenz, dann braucht es volle Transparenz.» Gleicher Meinung ist SP-Fraktionschef Andy Tschümperlin.

Den nächsten Entscheid zum Kasachen-Lobbying um Markwalder und FDP-Nationalrat Walter Müller fällt noch vor den Sommerferien die Immunitätskommission. SVP-Nationalrat Christoph Mörgeli erachtet es nun als wichtig, dass die Bundesanwaltschaft zur Amtsgeheimnisverletzung ermitteln könne.

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