Schaden von 9 Millionen durch Datenmanipulation bei CO2-Sanktionen?
Verdacht auf Bestechung beim Bund

Die Bundesanwaltschaft hat gegen einen ehemaligen Mitarbeiter des Bundesamtes für Strassen und zwei Verwaltungsräte einer Fahrzeug-Import-Gesellschaft Anklage beim Bundesstrafgericht eingereicht. Der Vorwurf: Urkundenfälschung und Bestechung.
Publiziert: 26.04.2021 um 11:25 Uhr
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Aktualisiert: 26.04.2021 um 11:48 Uhr
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Beim Bundesamt für Strassen soll es zu Bestechung gekommen sein.
Foto: imago images/Martin Bäuml Fotodesign

Bestechungsfall beim Bund! Die Bundesanwaltschaft hat gegen einen ehemaligen Mitarbeiter des Bundesamtes für Strassen (Astra) und zwei Verwaltungsräte einer Fahrzeug-Import-Gesellschaft Anklage beim Bundesstrafgericht eingereicht.

Gemäss Anklage sollen die beiden Verwaltungsräte den Astra-Mitarbeiter dafür bezahlt haben, die für die Berechnung der CO2-Sanktionen relevanten Daten so abzuändern, dass ihre Firma während über drei Jahren keine Sanktionszahlungen entrichten musste. Dadurch sei dem Bund ein Schaden von rund 9 Millionen Franken entstanden.

CO2-Daten manipuliert

Hintergrund der Geschichte: Die Schweiz hat 2012 CO2-Emissionsvorschriften für neue Personenwagen eingeführt mit dem Ziel, die CO2-Emissionen von neuen Personenwagen bis Ende 2015 auf durchschnittlich 130 Gramm CO2 pro gefahrenen Kilometer zu senken. Wenn die durchschnittlichen CO2-Emissionen aller Fahrzeuge eines Importeurs diese Zielvorgabe überschreiten, stellt der Bund eine entsprechende CO2-Sanktion in Rechnung. Die Erfassung der Importe, die Rechnungsstellung für die CO2-Sanktion und das Inkasso erfolgt durch das Bundesamt für Energie und das Astra.

Um den finanziellen Sanktionen zu entgehen, soll – so der Verdacht – ein Astra-Mitarbeiter die Zahlen manipuliert haben. Das Astra selbst hat schon früher eine Strafanzeige eingereicht, worauf die Bundesanwaltschaft im September 2017 ein Strafverfahren gegen den Astra-Mitarbeiter eröffnete und dieses wenig später auf die beiden Verwaltungsräte ausdehnte.

Urkundenfälschung und Bestechung

Nach umfangreichen Ermittlungen hat die Bundesanwaltschaft den ehemaligen Astra-Mitarbeiter nun wegen mehrfacher Urkundenfälschung im Amt, mehrfachen Sich-bestechen-Lassens, gewerbsmässigen Abgabebetrugs sowie mehrfachen Erschleichens einer falschen Beurkundung angeklagt, heisst es in der Medienmitteilung der Bundesanwaltschaft.

Den beiden anderen Beschuldigten wird mehrfache Anstiftung zu Urkundenfälschung im Amt, mehrfaches Bestechen, gewerbsmässiger Abgabebetrug und mehrfaches Erschleichen einer falschen Beurkundung vorgeworfen.

Monatlich 2000 Franken Schmiergeld

Gemäss Bundesanwaltschaft hat der ehemalige Sachbearbeiter zwischen Juni 2014 und September 2017 «die für die CO2-Sanktionserhebung massgebenden Daten in den Computersystemen des Astra zugunsten der vorgenannten Fahrzeug-Import-Gesellschaft manipuliert».

Im Gegenzug sollen ihm die beiden Verwaltungsräte monatlich einen Bargeldbetrag von 2000 Franken übergeben haben. «Durch dieses Vorgehen musste die Fahrzeug-Import-Gesellschaft für die Jahre 2015 bis 2017 keine CO2-Sanktionen für die von ihr importierten Personenwagen entrichten» schreibt die Bundesanwaltschaft. «Bei wahrheitsgetreuer Datenerfassung wären in diesem Zeitraum CO2-Sanktionen in der Höhe von rund 9 Millionen Franken angefallen.»

Die Strafanträge seitens der Bundesanwaltschaft sind noch nicht bekannt. Diese werden anlässlich der Hauptverhandlung vor dem Bundesstrafgericht bekanntgegeben. Für die Betroffenen gilt die Unschuldsvermutung. (rus/SDA)

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