Sarkozy-Affäre beschäftigt Schweizer Justiz
Woher stammten die 50 Wahlkampf-Millionen?

Die strafrechtliche Aufarbeitung der Finanzierung des Wahlkampfes des späteren französischen Präsidenten Nicolas Sarkozys im Jahr 2007 beschäftigt auch die Schweizer Behörden. Das Bundesstrafgericht hat eine Beschwerde gegen die Übermittlung von Beweismitteln abgewiesen.
Publiziert: 27.12.2017 um 12:13 Uhr
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Aktualisiert: 08.10.2018 um 20:49 Uhr
Ging bei seinem Wahlkampf alles mit rechten Dingen zu? Der damalige französische Präsident Nicolas Sarcozy 2008 mit seiner Frau Carla Bruni-Sarkozy.
Foto: imago stock&people

Beim Beschwerdeführer hatte die Genfer Staatsanwaltschaft im März 2015 eine Hausdurchsuchung durchgeführt. Der Geschäftsmann soll in die Affäre verwickelt sein, nach der aus Libyen 50 Millionen Euro für Nicolas Sarkozys Wahlkampf geflossen sein sollen. Die französische Justiz ermittelt in diesem Zusammenhang unter anderem wegen aktiver und passiver Bestechung.

Das Bundesstrafgericht hält in seinem nun publizierten Entscheid von Ende Oktober fest, dass keine Hindernisse für die Weiterleitung der Beweise bestehen. Der Entscheid ist nicht rechtskräftig. Eine Beschwerde dagegen ist beim Bundesgericht hängig. (SDA)

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